Berlin: (hib/AS) Bei der Entsorgung von Verpackungsmüll möchte die Bundesregierung in Zukunft eine klare Trennung zwischen privaten und gewerblichen Endverbrauchern durchsetzen. Außerdem will die Große Koalition den Wettbewerb von Anbietern so genannter Rücknahmesysteme weiter verbessern. Die Bundesregierung brachte dafür die fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung ( 16/6400) auf den parlamentarischen Weg. Ziel der Novelle ist es, die "haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen sicherzustellen und faire Wettbewerbsbedingungen" zu schaffen.
Zur Begründung heißt es, die privaten Endverbraucher seien im Moment für 45 Prozent der anfallenden Verpackungen verantwortlich. In der Vergangenheit wurde das Ziel eines fairen Wettbewerbs in diesem Bereich allerdings "nur teilweise" erreicht, so die Verordnung. Auf der einen Seite sei zwar eine deutliche Kostensenkung bei der Entsorgung von Verpackungen zu beobachten, auf der anderen Seite habe sich die Zahl von "Trittbrettfahrern" - Unternehmen, die sich an der Entsorgung ihrer Verpackungen nicht beteiligen - erhöht.
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