Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung will das Wohngeldrecht grundlegend novellieren. Ziel sei es, so heißt es in dem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/6543), das Wohngeldrecht "fortzuentwickeln und im Vollzug zu vereinfachen". Das neue Gesetz soll - neben redaktionellen Änderungen wie der Streichung überholter Vorschriften, neuen Systematisierungen und textlichen Straffungen - den Ausschluss der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld klarer regeln und den wohngeldrechtlichen Haushaltsbegriff neu fassen. Außerdem sollen die bisher für die Höhe des Wohngelds maßgeblichen vier Baualtersklassen wegfallen, die Rückforderung des Wohngelds im Todesfall oder bei zu Unrecht gezahltem Wohngeld soll erleichtert und eine gesamtschuldnerische Haftung aller Haushaltsmitglieder eingeführt werden. Nach Aussage der Bundesregierung führen die meisten der Änderungen des Wohngeldrechts zu Einsparungen, die allerdings aufgrund fehlender Daten nicht quantifizierbar seien. Die Vereinfachung der Mietbetragstabelle, durch Wegfall der Baualtersklassen, führe allerdings ersten Schätzungen zufolge zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von etwa 120 Millionen Euro für Bund und Länder.
Im Regierungsentwurf ist vorgesehen, den Wohngeldanspruch auf eine berechtigte Person in einem Haushalt festzulegen. Sie soll Wohngeld für die von ihr genutzte Wohnung bekommen. Dabei sollen weitere Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden. Wer Haushaltmitglied ist, soll sich dem neuen Gesetz nach nun über die "Zugehörigkeit zur Wohn- und Wirtschaftgemeinschaft" definieren - ohne Rücksicht auf verwandtschaftliche oder partnerschaftliche Beziehungen. "Damit soll zum einen den geänderten Lebensverhältnissen in der Gesellschaft Rechnung getragen und unter anderem auch für eheähnliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften eine gemeinsame Wohngeldberechtigung durchgeführt werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Folge erübrige sich die Einzelfallprüfung zur Verhinderung einer Schlechterstellung von Ehegatten und Familien durch eine bisher nötige aufwändige und schwierige Vergleichsrechnung. Dies vereinfache die Bewilligung des Wohngelds für die Verwaltung erheblich, so die Regierung.
Des Weiteren soll die Frist der Todesfallvergünstigung von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert werden. Diese Frist sei insbesondere auch für ältere Hinterbliebene angemessen, um sich auf veränderte Lebensumstände einzustellen. Entfallen soll dem Entwurf zufolge die Staffelung nach Baualtersklassen. So soll "künftig das Wohnen in jeder Art von Wohnraum gleich unterstützt werden". Auch dies bedeute eine Vereinfach des Verfahrens für die Wohngeldbehörden. Für zu unrecht geleistetes Wohngeld soll künftig nicht mehr nur die wohngeldberechtigte Person haftbar sein, sondern auch jede weitere im Haushalt lebende Person. Dies sei gerechtfertigt, weil das Wohngeld auch allen Haushaltsmitgliedern zugute komme.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf unter anderem den geplanten Umgang mit behinderten oder pflegebedürftigen Menschen, die in Heimen oder Wohngemeinschaften leben. Für Heimbewohner schlagen die Bundesländern ein pauschaliertes Wohngeld vor. Den Großteil der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab. Einige meist redaktionelle Anregungen der Länder sollen aber in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.
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