Berlin: (hib/HAU) Die missbräuchliche Ausnutzung von Praktikantenverhältnissen wird von der Bundesregierung nicht toleriert, heißt es in der Antwort ( 16/6538) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6362). Die Fragesteller beziehen sich auf Medienberichte, wonach es immer wieder Unternehmen gebe, die Trainingsmaßnahmen für Arbeitslose missbrauchen, um dadurch reguläres Personal zu ersetzen.
Eine Überschreitung der zulässigen Höchstdauer von Trainingsmaßnahmen, so die Regierung, schließt die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem Zuständigkeitsbereich aus. Eine Förderung erfolge nur, wenn die betrieblichen Tätigkeiten geeignet und angemessen seien, die Eingliederungsaussichten der Arbeitslosen zu verbessern. Geben es Anhaltspunkte dafür, dass die Unternehmen mit der Maßnahme urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle bzw. betriebliche Spitzenbelastungen auffangen wollen, werde die Förderung eingestellt. Über eventuelle Missbrauchsfälle bei der aktiven Arbeitsmarktförderung in der Zuständigkeit kommunaler Träger (Optionskommunen) liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da in diesen Fällen die Aufsicht bei den jeweiligen Landesregierungen liege.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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