Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung bei der Besteuerung von Biokraftstoffen. Dies teilte sie am Mittwochmorgen im Finanzausschuss auf Anfrage der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen mit. Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr die Einführung einer stufenweisen Besteuerung für Biokraftstoffe beschlossen. Der Bundesregierung kündigte in diesem Zusammenhang an, ihren Biokraftstoffbericht in der kommenden Woche zu veröffentlichen. Auf die Reform der Erbschaftsteuer angesprochen teilte sie mit, sie wolle noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Beratung des Gesetzes solle aber nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Erneut hat der Finanzausschuss seine abschließende Beratung des Regierungsentwurfs zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften ( 16/5576, 16/5848) vertagt. Sie soll nun am Mittwoch, dem 24. Oktober, stattfinden. Ziel der Vorlage ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondsbranche zu steigern. Die Unionsfraktion teilte mit, die Berichterstatter von CDU/CSU und SPD hätten sich auf 37 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf verständigt. Allerdings gebe es in einigen Punkten noch weiteren Klärungsbedarf, etwa bei der Verbesserung der Bedingungen für Mikrofinanzfonds und bei der Frage der Kostenvorausbelastung. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Kostenbelastung deutscher Anleger für Sparpläne, die sich auf ausländische Fonds beziehen, einzuschränken.
Geeinigt haben sich die Koalitionsfraktionen den Angaben zufolge unter anderem auf eine weitere Liberalisierung der Regelungen für Spezialfonds. Hier sollen die Anlagegrenzen verbessert und klarer gefasst werden. Union und SPD würdigten den Entwurf als gutes Gesetz für den Finanzplatz Deutschland und erklärten, sie wollten das Gespräch mit der Opposition suchen. Die FDP nannte den Entwurf "nicht gut", weil es damit nicht gelingen werde, den Investment-Standort gegenüber Luxemburg attraktiver zu machen. Weitere Abwanderungen von Investitionsfonds in Richtung des Großherzogtums seien zu erwarten. Auch die Linksfraktion nannte den Entwurf "unzureichend". Sie unterstützte wie die FDP einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion beantragt eine Änderung des Investmentgesetzes, durch die verhindert werden soll, dass sich eine derzeitige "anlegerschädigende" Tendenz in der Rechtsprechung verfestigt, wonach die Anleger keinen Anspruch auf Offenlegung der Transaktionskosten bei Provisionsschneiderei oder Spesenreiterei (so genanntes Churning) hätten. Darüber hinaus liegt dem Finanzausschuss auch ein Entschließungsantrag der Bündnisgrünen zu dem Gesetz vor, in dem unter anderem verlangt wird, dass die Fondsgesellschaften alle Kosten im Rahmen einer Gesamtkostenquote ausweisen müssten.
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