Berlin: (hib/HAU) Zwei
Oppositionsanträge mit dem Ziel, die Zwangsverrentung zu
stoppen, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am
Mittwochmorgen abgelehnt. Gegen den Antrag der Linksfraktion (
16/5902) stimmten alle anderen Fraktionen. Der
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (
16/5429) wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der FDP bei Enthaltung der Fraktion Die
Linke abgelehnt. Von einer Zwangsverrentung könne auch nach
Auslaufen der so genannten 58er-Regelung keine Rede sein,
erläuterte die SPD ihre Ablehnung. Allenfalls in
Einzelfällen könne als Folge des Nachrangigkeitprinzips
die Verrentung "der richtige Schritt sein". Die noch bis Ende 2007
geltende 58er-Regelung eröffnet Arbeitslosen, die mindestens
58 Jahre alt sind, die Möglichkeit, weiterhin Arbeitslosengeld
zu beziehen, ohne aber dem Arbeitsmarkt tatsächlich weiter zu
Verfügung zu stehen. Danach ist es möglich, auch ohne
Abschläge in Rente zu gehen. Die CDU sieht derzeit eine
deutlich verbesserte Arbeitsmarktsituation für ältere
Arbeitnehmer. Das sei immer ein Ziel des Zweiten Sozialgesetzbuches
gewesen. Darin sei allerdings auch das Grundprinzip der
Nachhaltigkeit enthalten. Demnach müsse vorhandenes
Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
Dies könnten auch erworbene Rentenansprüche sein, was
sich allerdings jeweils in Einzelfallprüfungen zeigen
müsse.Diese Nachhaltigkeitsregelung muss geändert werden,
forderte die Linksfraktion. Sie führe dazu, dass ab 2008 ALG
II-Bezieher gezwungen würden, zum frühestmöglichen
Zeitpunkt eine Rente zu beantragen, auch wenn dies mit
Abschlägen bis zu 18 Prozent verbunden sei. Wenn ältere
Arbeitslose an Qualifizierung interessiert sind und dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wollen, gelte es dies zu
unterstützen und nicht durch den Zwang zur Verrentung zu
verhindern. Auch Bündnis 90/Die Grünen lehnten die
Auslegung der Nachhaltigkeitsregelungen mit der Folge von
Zwangsverrentungen ab. "Wir sagen Ja zur Rente mit 67", so die
Grünen. Dies bedeute jedoch nicht, dass man sich nicht mehr um
die 63-Jährigen kümmern wolle. Die FDP kritisierte, dass
mit der Zwangsverrentung insbesondere Leistungsträger, die in
ihrem Erwerbsleben Rentenansprüche erworben hätten,
bestraft würden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf