Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
einen Gesetzentwurf über die "umweltgerechte Gestaltung
energiebetriebener Produkte" (
16/6651) vorgelegt, durch den die so genannte
Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches
Recht umgesetzt werden soll. Die Richtlinie zielt darauf ab, den
freien Verkehr mit energiebetriebenen Produkten, die bestimmten
Anforderungen entsprechen, zu gewährleisten und ihre
Umweltauswirkungen zu mindern. Vor allem soll bessere
Energieeffizienz dazu beitragen, die Zielvorgaben der EU zur
Verringerung von Treibhausgasemissionen zu erreichen.Die Nachfrage
nach Elektrizität sei die am schnellsten wachsende Kategorie
des Endenergieverbrauchs und werde in den nächsten 20 bis 30
Jahren weitersteigen, wenn keine politischen Maßnahmen
dagegen ergriffen werden, schreibt die Bundesregierung.
Energieeinsparungen seien die günstigste Art, die
Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von
Einfuhren zu reduzieren. Betroffen vom Gesetzentwurf sind Produkte
mit einem EU-weiten Marktvolumen von mehr als 200.000 Stück
pro Jahr, mit erheblichen Umweltauswirkungen und einem "hohem
Potenzial für eine Verbesserung ihrer
Umweltverträglichkeit". Erfasst werden soll der gesamte
Lebenszyklus des Produkts, vom Einsatz der Rohstoffe bis zum
Recycling oder zur Beseitigung der Geräte. Nach
Regierungsangaben können die Vorschriften einen Hersteller
verpflichten, die Umweltaspekte eines Produktes umfassend zu
analysieren, ein ökologisches Profil zu erstellen und es
anhand von Referenzwerten zu bewerten. Verstöße gegen
die Vorschriften sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.Die
Marktaufsicht übernimmt den Plänen zufolge die
Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung. Die
EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes müssen dem Entwurf zufolge informiert
werden, wenn ein Produkt verboten oder vom Markt genommen wird. Die
Wirtschaft solle durch ein Informationsangebot unterstützt
werden, das sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie
Kleinstunternehmen richtet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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