Berlin: (hib/VOM) Gleich zwei
öffentliche Anhörungen von Sachverständigen hat sich
der Finanzausschuss für Montag, den 22. Oktober, vorgenommen.
Von 11 Uhr bis 14 Uhr geht es um den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für
Kapitalbeteiligungen (
16/6311,
16/6648). Dazu liegt auch ein Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/4758) vor, die Innovationsfähigkeit des
Standortes zu stärken und Wagniskapital zu fördern. Vom
Bundesrat gibt es dazu einen Entwurf zur Weiterentwicklung des
Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (
16/3229). Der Ausschuss hat 34
Sachverständige eingeladen, darunter Experten von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, des Business
Angels Netzwerks Deutschland, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft,
des Zentralen Kreditausschusses der deutschen Banken sowie die
Professoren Christoph Kaserer, Ann-Kristin Achleitner, Lorenz
Jarass, Wilhelm Haarmann sowie Olaf G. Wilhelm von der Wilex AG in
München. In der zweiten Anhörung von 15 Uhr bis 17 Uhr
steht der Regierungsentwurf eines neunten Gesetzes zur
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (
16/6518) im Mittelpunkt. Dazu werden 17
Sachverständige im Ausschuss Stellung nehmen, darunter
Experten von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche
Altersversorgung, des Bundes der Versicherten, des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Robert Bosch GmbH sowie
die Professoren Reinhold Höfer, Dietmar Wellisch,
Hans-Jürgen Weigel, Hans-Peter Schwintowski und Rudolf Hickel.
Beide Anhörungen finden im Saal 3.101 des
Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Besucher können sich
unter Angabe von Namen und Geburtsdatum per E-Mail unter
finanzausschuss@bundestag.de
anmelden.
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