Berlin: (hib/MIK) Die deutschen
Handwerksmeisterausbildungsgänge erfüllen nach Auffassung
der Bundesregierung auf Grund der Dauer und Struktur der Ausbildung
sowie der damit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten alle
Voraussetzungen für die Aufnahme als besonders strukturierter
Ausbildungsgang in Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG. Dies
erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6555) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6479). Die Bundesregierung habe bereits 2003
einen entsprechenden Antrag für 36 deutsche
Handwerksmeisterausbildungsgänge gestellt. Die fünf
Gesundheitshandwerke Augenoptiker, Hörgeräteakustiker,
Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und
Zahntechniker seien bereits aufgenommen worden. In der Sitzung der
Kommissionsarbeitsgruppe zur Umsetzung der Richtlinie am 29. Juli
2007 sei im Rahmen einer Probeabstimmung die für die Aufnahme
der deutschen Meisterausbildungsgänge erforderliche
qualifizierte Mehrheit erreicht worden, so die Regierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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