Berlin: (hib/MPI) Die Reform des
Rettungsassistentengesetzes wird voraussichtlich nicht vor 2009 in
Kraft treten. Zwar erachten alle Fraktionen und die Bundesregierung
eine Novellierung für notwendig, wie am Mittwochmorgen im
Gesundheitsausschuss bei der abschließenden Beratung eines
entsprechenden FDP-Antrages (
16/3343) deutlich wurde. Jedoch gebe es "eine
Menge von schwierigen Details", die vor einem
Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssten, so ein
Vertreter der Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2008 solle daher
eine Expertengruppe mit Fachverbänden und Ländern in
einen "Vorklärungsprozess" treten, so dass im zweiten Halbjahr
ein Referentenentwurf vorliegen könne. Der FDP-Antrag wurde
mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD abgelehnt. Die
FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke stimmten zu, während
sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. In dem Antrag wird
gefordert, das Berufsbild des Rettungsassistenten klar zu
definieren. Insbesondere sei die Frage zu klären, welche
Maßnahmen eine patientenorientierte Notfallversorgung
garantieren können. Die Liberalen regen an, die
Vorschläge der "Ständigen Konferenz für den
Rettungsdienst" aufzugreifen. Unter anderem müsse eine
klassische Berufsausbildung für Rettungsassistenten entwickelt
werden. Die FDP-Fraktion verweist darauf, dass das seit 1989
geltende Rettungsassistentengesetz im Hinblick auf den heutigen
medizinischen Stand "völlig überholt und mangelhaft" sei.
So fehle den Rettungskräften eine klar zugewiesene Kompetenz.
Die derzeitige Rechtslage zwinge die Rettungskräfte, bis zum
Eintreffen eines Notarztes bei der Anwendung von lebenserhaltenden
Maßnahmen in einem rechtsfreien Raum zu agieren.Die
Koalitionsfraktionen machten in der Ausschusssitzung deutlich, dass
ein adäquater Vorschlag vorgelegt werde. Darin müsse es
um die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsinhalte und -dauer und
auch um die Finanzierung gehen. Die Regierung ergänzte, zu
erörtern sei beispielsweise die Verzahnung mit den
Feuerwehren, Fragen der Berufsvoraussetzung und die
Kompetenzabgrenzung zu den Notfallärzten. Die Grünen
anerkannten ausdrücklich "das Verdienst der FDP-Fraktion", das
Thema Rettungsassistenz angestoßen zu haben. Sie betonten,
dass es bei einer Reform auch um die zukünftige Versorgung
gehen müsse, da sich in manchen Regionen ein Mangel abzeichne.
Die Linke forderte, dass die Novellierung zügig angegangen
werde.Der Ausschuss lehnte einen weiteren Antrag der FDP-Fraktion
zur Entbürokratisierung der Pflege (
16/672) mit den Stimmen der Koalition und der
Linksfraktion ab. Die FDP votierte mit Ja, die Grünen
enthielten sich.
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