Berlin: (hib/AS) Die umstrittene Novelle
des Bundesnaturschutzgesetzes (
16/5100) ist am Mittwochvormittag im
Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalition gebilligt worden. Die
FDP-Fraktion enthielt sich der Stimme, Bündnis 90/Die
Grünen und Die Linke lehnten den Gesetzentwurf der
Bundesregierung, zu dem insgesamt elf Änderungsanträge
eingebracht worden waren, ab. Mit der Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes wird nach monatelangen Verhandlungen eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt.
Deutschland hätten möglicherweise hohe Strafzahlungen
gedroht, wenn das Urteil nicht bis Ende Oktober umgesetzt worden
wäre. Die SPD betonte dabei, dass es Ziel des Verfahrens
gewesen sei, "das EuGH-Urteil abzustellen". Gleichzeitig verwies
sie darauf, dass weitere Fragen des Naturschutzes erst im Rahmen
der Erstellung des neuen Umweltgesetzbuches (UGB) geregelt werden
sollen. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte zur praktischen
Umsetzung, dass man sich in der Koalition in einem
Änderungsantrag darauf verständigt habe, auf den so
genannten Projektbegriff zu verzichten. Dieser war lange Zeit
umstritten gewesen. Zu dem Vorwurf, dass durch die Novelle der
Artenschutz beeinträchtigt werde, erklärte der
SPD-Vertreter, dass "national geschützte Arten nicht
geschwächt" worden seien. Auch dieses Thema werde bei der
Erarbeitung des UGB erneut erörtert. Auch die FDP betonte,
dass sie "optimalen Artenschutz" wolle, aber "wir trauen den
Ländern mehr zu", sagte ihre Vertreterin mit Hinweis auf ihren
Änderungsantrag, der eine stärkere Länderkompetenz
vorsah. Nach Auffassung der Linken wird das neue
Bundesnaturschutzgesetz auch weiterhin dem EuGH-Urteil nicht
gerecht. Hinsichtlich des Artenschutzes erklärten sie, dass
die Bundesregierung damit "Arten erster und zweiter Klasse"
schaffe. Bündnis 90/Die Grünen sehen in der Novelle sogar
eine Verschlechterung des geltenden Naturschutzrechtes. Die
Fraktion kritisiert neben dem mangelnden Artenschutz auch den
Wegfall des Projektbegriffs. Damit seien "jedes Mal die
Behörden vor Ort gefragt", sagte deren Vertreterin, und man
müsse mit "unbestimmten Rechtsbegriffen" arbeiten.
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