Berlin: (hib/RRA) Die deutsche Wirtschaft
könnte durch Bürokratieabbau und eine bessere
Gesetzgebung künftig um 794 Millionen Euro entlastet werden.
Dies geht es aus dem ersten Jahresbericht 2007 des Nationalen
Normenkontrollrates hervor (
16/6756). Die Bundesministerien hätten dem
Normenkontrollrat seit dem 1. Dezember 2006 insgesamt 225 Gesetzes-
und Verordnungsentwürfe vorgelegt, von denen bis zum 31.
August 2007 190 auf Maßnahmen hin überprüft worden
seien, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft senken
könnten, heißt es in dem Bericht. Das Ergebnis sei eine
"durchaus positive Bilanz". 160 Absätze, die
Bürokratiekosten verursachten, seien in den Entwürfen
geändert oder aufgehoben worden. Eine Umsetzung der
Regelungsentwürfe in geltendes Recht hätte "eine
deutliche Entlastung der Wirtschaft" zur Folge. Allerdings sei zu
beachten, betont der Bericht, dass in vielen Fällen im
weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an den
Entwürfen vorgenommen würden, die sich auf die
Bürokratiekosten auswirken könnten. Die Bundesregierung
hat sich das Ziel gesetzt, Bürokratiekosten, die durch Gesetze
verursacht werden, bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu
reduzieren.Der im August 2006 gegründete Nationale
Normenkontrollrat ist ein unabhängiges Beratungs- und
Kontrollorgan. Er unterstützt die Bundesregierung dabei, neue
Bürokratie zu vermeiden und bestehende zu reduzieren. In einem
ersten Schritt konzentriert er sich auf die Entlastung der
Wirtschaft und prüft dafür Gesetze und Verordnungen, die
Informationspflichten für die Wirtschaft enthalten. Zu
Informationspflichten zählen unter anderem
Lohnsteueranmeldungen sowie Handelsregister- oder
Grundbucheintragungen. In einer ersten Bestandsmessung seien bis
zum 30. September 2006 gültigen Bundesrecht 10.900
Informationspflichten für die Wirtschaft identifiziert worden.
Davon hätte rund ein Drittel (3.474) in der Zuständigkeit
des Bundesfinanzministeriums gelegen.In seinen Empfehlungen spricht
sich der Normenkontrollrat dafür aus, neben dem angestrebten
Ziel einer Entlastung von Bürokratie in Höhe von 25
Prozent bis zum Jahr 2011 auch Zwischenziele festzulegen. Sie
erleichterten die Steuerung des Gesamtprozesses, heißt es in
dem Bericht. Zudem sollten ressortspezifische Abbauziele formuliert
werden, die in Abbauplänen der einzelnen Bundesministerien zu
konkretisieren seien. Auch empfiehlt der Normenkontrollrat, bis zum
Frühjahr 2008 ein Konzept für die Messung der
Informationspflichten von Bürgern zu entwickeln, damit nach
der Wirtschaft auch deren bürokratische Belastung gesenkt
werde.
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