Berlin: (hib/VOM) Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen
Jahr insgesamt 343 Prüfungen bei Kreditinstituten,
Kapitalanlagegesellschaften und Finanzdienstleistungsinstituten
vorgenommen. Davon hätten sich 287 Prüfungen auf
Kreditinstitute bezogen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6883) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6678) zur Modernisierung der Bankenaufsicht
mitteilt.Seit Anfang dieses Jahres unterscheide die BaFin zwischen
Intervallprüfungen, die routinemäßig in bestimmten
Zeitabständen bei Instituten angeordnet werden, und so
genannten Anlassprüfungen, die entweder einen geplanten
Prüfungsinhalt zum Gegenstand haben oder Ad-hoc-Prüfungen
bei "erheblichem Anlass" sind. Im Verlauf dieses Jahres habe die
Behörde bis September 155 Anlassprüfungen und 24
Intervallprüfungen bei Kreditinstituten,
Kapitalanlagegesellschaften und Finanzdienstleistungsinstituten
angeordnet. Im Bereich der Bankenaufsicht seien in diesem Jahr bis
zum 17. Oktober 208 Prüfungen vorgenommen worden, wobei in 149
Fällen die Deutsche Bundesbank geprüft habe. In 48
Fällen seien Wirtschafts- oder Verbandsprüfer und in elf
Fällen die BaFin tätig geworden. Wenn
Wirtschaftsprüfer mit Prüfungen nach dem
Kreditwesengesetz beauftragt werden sollen, würden diese
Leistungen in einem Vergabeverfahren an den Wirtschaftsprüfer
mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Vorgaben im Hinblick
auf die Prüferanzahl, die Regeldauer und die Kosten der
angeordneten Prüfung würden einem von der BaFin
beauftragten Sonderprüfer nicht gemacht.Wie die Regierung
weiter mitteilt, hat die BaFin nach eigenen Angaben 236 deutsche
Institute von der Bankenaufsicht freigestellt. Eine solche
Freistellung sei möglich, wenn das Unternehmen diese
Geschäfte nur als Hilfs- und Nebengeschäfte betreibe. Zur
Frage nach der Zahl der Finanzkonglomerate und Allfinanzkonzerne in
Deutschland heißt es in der Antwort, derzeit gälten neun
Konzerne, deren Mutterunternehmen ihren Sitz in Deutschland haben,
als Finanzkonglomerate. Weitere 17 Konzerne mit Sitz der
Muttergesellschaft in Deutschland würden aufsichtsrechtlich
als sektorübergreifend tätige Unternehmensgruppen
behandelt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
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