Berlin: (hib/MPI) Die
Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung bleibt erhalten.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales machte am Mittwoch mit
den Stimmen der Koalition und der FDP-Fraktion den Weg für
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der
betrieblichen Altersversorgung (
16/6539) frei. Die Fraktionen von Die Linke und
Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Vorlage ab. Der
Gesetzentwurf soll am Donnerstag abschließend im Plenum
beraten werden. Verbunden ist mit ihm auch eine Anhebung der Zulage
für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder von
Förderberechtigten im Rahmen der Riesterrente auf 300 Euro.
Anträge der FDP (
16/6433) und der Grünen (
16/6606) erhielten keine Mehrheit.Die Union
betonte, es sei wichtig, dass es mit der Betriebsrente
aufwärts geht. Dazu leiste der Gesetzentwurf einen wichtigen
Beitrag. Die SPD fügte hinzu, den Menschen werde damit
Sicherheit gegeben. Außerdem würden nicht automatisch
die Einnahmen der Sozialkassen steigen, wenn die
Sozialabgabenfreiheit zum Ende des Jahres wegfiele. Die FDP
erwartet in Folge der fortdauernden Sozialabgabenfreiheit einen
deutlichen Zuwachs bei der betrieblichen Altersvorsorge. Es gebe
jetzt einen faktischen Zwang, bei der Entgeltumwandlung
mitzumachen, so die Liberalen.Die Grünen bemängelten vor
allem, dass eine so weitgehende Maßnahme wie die
Sozialabgabenfreiheit unbefristet beschlossen werde, ohne
überhaupt zu wissen, wie diese wirkt. Die Rentenkasse
müsse mit starken Einnahmerisiken rechnen. Ungerecht sei, dass
auch diejenigen, die sich eine Entgeltumwandlung nicht leisten
könnten, aufgrund der geringer ausfallenden Beiträge mit
geringeren Rentenzahlungen belastet würden. Die Linke
unterstrich, vor allem Arbeitslose, Selbstständige und Frauen
seien die Benachteiligten. In dem Gesetzentwurf geht es auch um
eine Änderung des arbeitsmarktpolitischen Instruments der
Vermittlungsgutscheine. Voraussetzung für die Ausgabe eines
Vermittlungsgutscheins soll künftig eine Arbeitslosigkeit von
zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten sein. Bislang
genügt eine Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb von
drei Monaten. Die FDP scheiterte in diesem Zusammenhang mit einem
eigenen Antrag (
16/1675). Ferner stimmte der Ausschuss mit den
Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen der Opposition dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung (
16/6520) in geänderter Fassung zu. Eine
Änderung betrifft die Erwerbsminderung von
landwirtschaftlichen Unternehmern. Eine Rentenzahlung tritt bei
diesem Personenkreis nunmehr erst dann ein, wenn die
Erwerbsminderung 30 Prozent beträgt.
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