Berlin: (hib/HAU) Agrar-, Wald- und
Tierschutzberichte der Bundesregierung soll es zukünftig nur
noch alle vier Jahre geben. Der Agrarausschuss hat am
Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (
16/6737) mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen zugestimmt. Bisher musste jährlich ein
Agrarbericht, der den Waldbericht einschloss, sowie alle zwei Jahre
ein Tierschutzbericht vorgelegt werden.Vor dem Ausschuss
bezeichnete die Vertreterin der Bundesregierung die Neuregelung als
"vernünftiges Vorhaben", welches zum Abbau von Bürokratie
beitrage. Sie machte deutlich, dass alle relevanten Daten nach wie
vor regelmäßig veröffentlicht werden sollen. Die
Unions-Fraktion begrüßte den neuen Berichtszeitraum. So
könne man längerfristige Entwicklungen besser erfassen.
Allerdings müssten Informationen und Statistiken "allzeit" zur
Verfügung stehen, so die Union. Mit "Abscheu und
Empörung" lehnte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
die Neuregelung ab. Wenn man den Waldzustandsbericht und den
Verbraucherschutzbericht nur noch alle vier Jahre einfordere, nehme
man damit einen "Bedeutungsverlust der Branche" in Kauf. Durch die
bisherige jährliche Berichtspflicht hätten Probleme und
Entwicklungen in diesen Bereichen wenigsten einmal im Jahr im
Blickpunkt der Öffentlichkeit gestanden, so die Grünen,
die eine Berichtspflicht in einem Zweijahresintervall forderten,
was auch von der FDP-Fraktion als "guter Kompromiss" bezeichnet
wurde. Die Linke kritisierte die Verlängerung der Intervalle
ebenfalls und nannte sie "kontraproduktiv". Die angekündigte
Bereitstellung der Daten allein reiche nicht aus, so Die Linke.
Wichtig seien die Interpretationen und Analysen des
Berichtes.
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