Berlin: (hib/BOB) Das neue Unterhaltsrecht
(
16/1830) ist am Mittwochmittag im
Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der
FDP und der Grünen gebilligt worden. Die Linke stimmte
dagegen. Vom kommenden Jahr gilt voraussichtlich:
Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern
genießen immer Vorrang. Mutter oder Vater, die die Kinder
betreuen, kommen danach - egal, ob die Eltern miteinander
verheiratet waren oder nicht. Ihnen gleich gestellt sind auch
Partner, die lange Zeit miteinander verheiratet waren. Ganz am Ende
der Skala stehen Personen, die nur verhältnismäßig
kurze Zeit miteinander verheiratet waren und diejenigen, die keine
Kinder betreuen. Am kommenden Freitag ist die Verabschiedung des
Gesetzentwurfes durch das Parlamentsplenum geplant.Die Grünen
wollten mit einem Änderungsantrag erreichen, dass
Unterhaltsansprüche aus der Zeit von vor dem 1. Januar 2003
geschlossenen Ehen nicht betroffen sind. Das
Bundesjustizministerium (BMJ) nannte den Grünen-Antrag
verfassungsrechtlich bedenklich, die Koalitionsfraktionen
ebenfalls. Die Vorrangsstellung der Kinder werde damit in Frage
gestellt, so ein SPD-Abgeordneter. Außerdem würden zwei
Unterhaltsrechte nebeneinander existieren, so das BMJ weiter. Es
werde sicherlich eine "Beratungsflut" bei den Rechtsanwälten
geben, die alte Urteile auf den Prüfstand stellten. Ob daraus
dann eine Klageflut würde, das bleibe abzuwarten, so das BMJ.
Die Liberalen begrüßten die gefundene Einigung
ebenfalls. Sie nannten es aber "merkwürdig", dass sie es einer
Fernsehsendung entnehmen konnten, dass es einen Konsens im
Regierungslager gebe. Die Linke begrüßte ebenfalls den
vorgelegten Gesetzentwurf. Sie monierten jedoch, die Vorlage wolle
das Unterhaltsrecht vereinfachen, indem bei der Berechnung des
Mindestunterhalts vom Einkommensteuerfreibetrag für Kinder
ausgegangen werden solle. Dabei setze es jedoch den Betrag viel zu
niedrig an. Es ermögliche somit Kindern "kein Leben
außerhalb von Armut".
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