Berlin: (hib/HIL) Die Bundesländer
bekommen von 2008 an jährlich 1,5 Prozent mehr Geld für
die Bereitstellung des öffentlichen Personennahverkehrs, so
genannte Regionalisierungsmittel. Bis zur Überprüfung der
Höhe der Mittel im Jahr 2014 wird der Bund den Ländern
knapp 49 Milliarden Euro bereitstellen. Das sieht ein Gesetzentwurf
der Bundesregierung (
16/6310) vor, den der Verkehrsausschuss mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP am Mittwochvormittag
billigte. Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, die Linken
enthielten sich. Drei Änderungsanträge der
Oppositionsparteien fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Kritik an
dem Entwurf kam von Grünen und Linken, sie bemängelten
unter anderem fehlende Transparenz darüber, wie die Mittel
künftig verwendet werden würden. Die Grünen schlugen
zudem die Einführung von Effizienzkriterien vor. Länder,
die effizient arbeiteten, sollten dafür belohnt werden, sagten
sie. Die Koalitionsfraktionen betonten, das Regionalisierungsgesetz
in der nun beschlossenen Form mache deutlich, dass der Bund zu
seiner Verantwortung - die sich aus Artikel 106a des Grundgesetzes
ergibt - nachkomme.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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