Berlin: (hib/HAU) Für Rainer Eppelmann, den Vorsitzenden der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, ist es nicht entscheidend, unter welchem Dach zukünftig die Stasi-Unterlagen archiviert werden. Eine eventuelle Verlagerung der Akten aus den Archiven der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) ins Bundesarchiv dürfe allerdings nicht zu einer "Verschlechterung der Akteneinsicht" führen, so Eppelmann während einer nichtöffentlichen Anhörung zur Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes im Kulturausschuss am Mittwochnachmittag. Vorgeschlagen hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien eine derartige Verlagerung.
Auch Tobias Hollitzer vom Bürgerkomitee Leipzig e.V. steht dem offen gegenüber. Schwerpunkt der Behörde müsse jedoch die Akteneinsicht sein, nicht die Forschung. Diese, so ergänzte Hubertus Knabe, Direktor der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen, gehöre an die Universitäten. Knabe bezeichnete eine mittelfristige Überführung der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv aus fachlicher und rechtlicher Perspektive als "richtig". Professor Hartmut Weber, Präsident des Bundesarchivs Koblenz, kann keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Stasi-Unterlagengesetz und dem Bundesarchivgesetz hinsichtlich des Zugangs zu personenbezogenen Unterlagen durch Presse und Medien erkennen. Mit verfassungs- oder datenschutzrechtlichen Problemen oder negativen Konsequenzen für die Wissenschaft, sei daher auch nach einer Überführung der Akten nicht zu rechnen. Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, beurteilte dies anders: Die Anwendung des allgemeinen Archivrechts auf die Stasi-Unterlagen sei noch auf längere Sicht verfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich unzulässig. Eine rechtliche Sonderregelung sei notwendig, um den besonderen Opferschutzinteressen gerecht zu werden, so Birthler.
Von Problemen bei der Ausstattung von Gedenkstätten in Deutschland sprach Professor Volkhard Knigge, Direktor der Gedenkstätte Buchenwald. Es helfe nicht, die bauliche Infrastruktur zu verbessern, wenn in der Folge keine Mittel zur Verfügung stünden, die Gedenkstätten pädagogisch zu betreuen. "Wir brauchen keine schönen Kulissen, sondern eine gute pädagogische Ausstattung", so Knigge.
Noch vor der Anhörung hatte der Ausschuss einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP ( 16/6925) zur Errichtung eines Freiheits- und Einheits-Denkmals zugestimmt. Abgelehnt wurden hingegen Anträge der Fraktion Die Linke ( 16/6926) zur Errichtung eines Denkzeichens in Leipzig sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6927), die einen "öffentlichen Denkprozess" über ein Freiheits- und Einheits-Denkmal gefordert hatten.
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