Berlin: (hib/SUK) Beteiligen sich
Angehörige der Streitkräfte, Zivildienstleistende oder
Staatsdiener an Petitionen, die sich gegen ihren Dienstherren
wenden, hat dies keine Konsequenzen für sie. Derartige
Fälle würden von der Bundesregierung nicht erfasst,
schreibt diese in ihrer Antwort (
16/6785) auf eine Große Anfrage der
Linksfraktion (
16/2181). Obwohl das im Grundgesetz festgelegte
Grundrecht auf Beschwerden und Petitionen für
Staatsbürger für Beamte aufgrund ihres besonderen Dienst-
und Treuverhältnisses eingeschränkt sei, dürften sie
dennoch an politischen Einscheidungen Kritik üben und für
"Veränderungen der bestehenden Verhältnisse innerhalb der
verfassungsmäßigen Ordnung" eintreten.
Grundsätzlich gelte, dass Beamte, die Anträge oder
Beschwerden einbringen wollen, den Dienstweg einhalten müssen.
Das Dienstwegprinzip besage, dass "die Eingabe beim unmittelbaren
Vorgesetzten eingereicht werden muss, auch wenn sie an eine
höhere Stelle gerichtet ist und nur deren Entscheidung begehrt
wird. Das Dienstwegprinzip verbietet grundsätzlich den
direkten Weg in die Öffentlichkeit." Die Pflicht zur
Einhaltung des Dienstwegs bestehe nicht, wenn es um
außerdienstliche Angelegenheit geht, so die
Regierung.Insgesamt zeigt sich die Regierung zufrieden mit der
Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss: Diese verlaufe
"reibungslos". In ihrer Vorbemerkung verweist die Regierung
allerdings darauf, dass das parlamentarische
Petitionsverfahrensrecht eine Angelegenheit des Bundestages sei.
Werde das Petitionsrecht in einem Sinne verstanden, der sowohl die
Behandlung von Eingaben an das Parlament als auch solche an die
Regierung einschließt, sei dies eine Sicht, "die den
unterschiedlichen Funktionsbereichen von Regierung und Parlament
nicht gerecht wird". Die Praxis der Bundesregierung und ihrer
Beauftragten im Umgang mit Anliegen der Bürger schwäche
die Stellung des Petitionsausschusses des Bundestages nicht. Die
Verfassung kenne kein Monopol für die Bearbeitung der Anliegen
der Bürger. Grundsätzlich engagiere sich die Regierung
für eine Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte, etwa
mit Programmen im Bereich der Bildung oder dem Aufbau von
Bürgerportalen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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