Berlin: (hib/MPI) Unternehmen, die neue
Ausbildungsplätze mit Altbewerbern besetzen, sollen nach dem
Willen des Bundesrates für einen befristen Zeitraum eine
finanzielle Förderung erhalten. Bis zum Jahr 2009 befristeten
Zeitraum solle ein Zuschuss gezahlt werden, der 50 Prozent der
Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen
Ausbildungsjahres einschließlich des
Arbeitgebersozialversicherungsanteils nicht übersteigt,
schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (
16/6968). Ein Ausbildungsplatz soll dann als
zusätzlich eingestuft werden, wenn der Betrieb bislang nicht
ausgebildet hat oder durch den neu abgeschlossenen
Ausbildungsvertrag zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung mehr
Auszubildende beschäftigt werden als im Durchschnitt der
vergangenen drei Jahre. Stichtag solle jeweils der 31. Dezember
sein. Voraussetzung für den Zuschuss soll ein
Ausbildungsverhältnis von mindestens einem Jahr sein.Pro
Ausbildungsjahr fallen laut Bundesrat geschätzte Kosten von 76
Millionen Euro an, die von den Trägern des Arbeitslosengeldes
II beziehungsweise von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu
tragen wären. Der Bundesrat geht davon aus, dass bundesweit
jährlich 20.000 zusätzliche betriebliche
Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden
könnten. Weiter heißt es, der Anteil der bei der BA
gemeldeten Bewerber für eine Lehrstelle, die die allgemein
bildende Schule im Vorjahr oder früher verlassen haben, habe
sich im Zeitraum von Oktober 2005 bis September 2006 auf 50,5
Prozent belaufen. Besonders betroffen seien Abgänger von
Haupt- und Förderschulen. Es müssten besondere
Anstrengungen unternommen werden, um vorrangig diesen jungen
Menschen den Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen,
betont die Länderkammer.In ihrer Stellungnahme
begrüßt die Bundesregierung die Zielsetzung des
Gesetzentwurfs, lehnt aber die von den Ländern vorgeschlagene
gesetzliche Zulassung von öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen nach dem Schulrecht der Länder und deren
Bildungsgänge für die berufliche Weiterbildung ab. Dies
sei weder verfassungsrechtlich geboten noch sachgerecht. Die
Zulassung öffentlicher Schulen und Ersatzschulen würde
"den Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern beeinträchtigen
und die Sicherung bundeseinheitlicher Mindeststandards sowie eine
nachhaltige Qualitätssicherung in der beruflichen
Weiterbildung erschweren", so die Begründung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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