Berlin: (hib/AS) Beim Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) sind derzeit zwölf Verfahren gegen eine Registrierung auf der EU-Terrorliste anhängig. Das geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/6879) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6668) hervor. Danach können Terrorverdächtige gegen den Beschluss des Europäischen Rates, sie auf einer Terrorliste zu verzeichnen, Klage nach Artikel 230 Absatz 4 des EG-Vertrages erheben. Die Regierung schreibt weiter, dass der EuG in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2006 und vom 11. Juli 2007 Verfahrensmängel bei der Aufnahme in diese Terrorliste gerügt und eine stärkere Berücksichtigung der Verteidigungsrechte der Betroffenen gefordert hatte.
Die Aufnahme in die Liste erfolgt nach Aussage der Regierung auf "der Grundlage schlüssiger Beweise oder Indizien", die anschließend vom Rat einstimmig beschlossen werden. Die Begründung einer solchen Listung werde den Betroffenen anschließend mitgeteilt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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