Berlin: (hib/MPI) Die geplante Senkung des
Arbeitslosenversicherungsbeitrages auf 3,3 Prozent könnte zu
einem Plus von bis zu 150.000 neuen Arbeitsplätzen
führen. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen sei dies aus
Sicht der Forschungsinstitute möglich, sagte der
Abteilungsleiter Arbeitsmarkt der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA), Jürgen Wuttke, am
Dienstagabend in einer Anhörung des Arbeitsausschusses.
Allerdings könne dies nicht garantiert werden. Dagegen warnte
der Experte von der Bundesagentur für Arbeit (BA), Stephan
Heuke, die mit der Beitragssenkung verbundenen Mindereinnahmen bei
der BA könnten bei einer Rezession darauf hinauslaufen, "dass
wir Liquiditätshilfen des Bundes am Ende dieses Zyklus bis
2011 in Anspruch nehmen müssen". Sein Kollege Sven
Schütt, Zentralbereichsleiter der BA, bezifferte die gesamten
Einnahmeverluste der Beitragssenkung auf eine Höhe von 4,8
Milliarden Euro. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Änderung des Dritten Sozialgesetzbuches (
16/6741) soll der
Arbeitslosenversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,9
Prozent sinken. Die Koalitionsspitzen haben sich jedoch inzwischen
zur Senkung auf 3,3 Prozent entschieden.Auch der Leiter des
Bereichs Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Bundesvorstand, Wilhelm
Adamy, beurteilte die vorgesehene Reduzierung zurückhaltend.
Er sagte: "3,3 Prozent führt die BA direkt in die roten
Zahlen". Er setzte sich dafür ein, von einer dauerhaften
Absenkung auf 3,3 Prozent abzusehen. Dagegen hob Wuttke hervor, der
verabredete Schritt sei "sehr zu begrüßen". Erstmals
sänken damit die Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40
Prozent.Vorrangig kritisch beurteilten die Sachverständigen
die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Pläne zur
Einführung eines so genannten Eingliederungsbeitrages, der von
2008 an den bisherigen Aussteuerungsbetrag ersetzen soll. Mit dem
neuen Eingliederungsbeitrag soll sich die BA zur Hälfte an den
Aufwendungen des Bundes für Eingliederungsleistungen und
Verwaltungskosten im Bereich des Arbeitslosengeldes II beteiligen.
Dies führt nach Angaben der Bundesregierung im kommenden Jahr
zu einer Nettoentlastung des Bundes und einer entsprechenden
Mehrbelastung der BA in Höhe von rund 3 Milliarden Euro.
DGB-Experte Adamy bemängelte, mit dem Eingliederungsbeitrag
würden "Sozialbeiträge zweckentfremdet für das
Fürsorgesystem" Hartz IV. Dies sei ökonomisch und
verteilungspolitisch falsch sowie verfassungsrechtlich bedenklich.
Der BDA-Experte Wuttke schloss sich dieser Einschätzung
an.
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