Berlin: (hib/BOB) Über Aufenthalt
möglicher Straftäter nach dem Völkerstrafgesetzbuch
muss der Informationsfluss zwischen der Bundesregierung und der
Generalbundesanwaltschaft verbessert werden. Dies gelte
insbesondere für die Auslandsvertretungen und die
Grenzschutzbehörden, so ein Antrag der Grünen (
16/7137) weiter. Hierdurch könne
gewährleistet werden, dass die Generalbundesanwaltschaft
gegebenenfalls rechtzeitig Haftbefehl beantragen oder andere
Ermittlungsmaßnahmen einleiten könne. Wie die
Grünen erläutern, sei das Völkerstrafgesetzbuch, mit
dem der Rückzugsraum für Straftäter, die schwere
Menschenrechtsverletzungen begangen hätten, eingegrenzt werden
sollte, kein Gegenstand eines Reformbedarfes. Strukturelle und
institutionelle Defizite hätten jedoch gezeigt, dass seine
Effektivität durchaus beeinträchtigt werden könne.
Die Grünen verweisen auf den Fall Almatov: Der ehemalige
usbekische Innenminister, der unter Verdacht der Mitverantwortung
für schwere Menschenrechtsverstöße in Usbekistan
stehe, war nach Angaben der Fraktion Ende 2005 trotz
EU-Reisebeschränkungen aus humanitären Gründen nach
Deutschland ein- und wieder abgereist. Der Generalbundesanwalt habe
in der Begründung über eine Nichtaufnahme von
Ermittlungen angegeben, erst über eine betreffende Anzeige von
Almatovs Aufenthaltsort erfahren zu haben. Die Fraktion fordert die
Regierung weiter auf, in der Generalbundesanwaltschaft eine eigene
Einheit zur Bearbeitung von Fällen nach dem
Völkerstrafgesetzbuch zu schaffen. Diese könne sich in
Umfang und Ausstattung an dem niederländischen Modell der "war
crimes unit" orientieren. Zumindest sollte das für die
Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen zuständige Personal im
Ermittlungsreferat bei der Generalbundesanwaltschaft "deutlich
aufgestockt" werden.In einem Gesetzentwurf (
16/7134) sprechen sich Grünen zudem
dafür aus, dass das Absehen von der Verfolgung bzw. die
Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens der
Generalbundesanwaltschaft künftig der Zustimmung des für
die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts
bedürfe. Eine Bestimmung der Strafprozessordnung sei
dementsprechend zu ändern. Die Fraktion führt in diesem
Zusammenhang an, die Einstellungspraxis der
Generalbundesanwaltschaft werde von Menschenrechtlern und
Sachverständigen kritisiert.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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