Berlin: (hib/BOB) Um die energetische
Sanierung von Wohngebäuden zu erleichtern, fordert die
FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, das Mietrecht zu ändern.
Wie aus einem Antrag der Liberalen (
16/7175) hervorgeht, solle künftig der
Vermieter ein Wahlrecht zwischen einer
Modernisierungsmieterhöhung nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und einer Mieterhöhung im Wege einer vertraglichen
Vereinbarung erhalten. Wird der zweite Weg eingeschlagen,
müsse der Vermieter dem Mieter eine Betriebskostenersparnis
mindestens in Höhe der Mieterhöhung garantieren. Dazu
genüge die Zustimmung einer Mehrheit von drei Vierteln aller
Mieter von fünfzig Prozent der Gesamtmietfläche, um
Mieterhöhungsansprüche gegen alle Mieter
durchzusetzen.Das geltende Recht verlange zwar, dass
Modernisierungsarbeiten durch alle Mieter zu dulden sind - jedoch
nur, so die überwiegende Rechtsansicht - wenn sie von der
Maßnahme finanziell profitieren. Sei dies nicht der Fall -
zum Beispiel wenn, wie beim Einbau von Solarkollektoren, nur ein
energetischer Austausch stattfinde - könnte ein Mieter der
Modernisierung von vornherein widersprechen, weil dadurch keine
Einsparung gegeben sei. Nach der energetischen Sanierung könne
der Vermieter die Betriebskosten für die neuen Anlagen in der
Regel nicht auf den Mieter umlegen, da diese zumeist nicht
Bestandteil des Mietvertrages seien. Während der Bauphase
müsse der Vermieter zudem Mietausfälle zwischen 50 und
100 Prozent einkalkulieren. Auch eine Mieterhöhung, um die
Modernisierungskosten zu decken, sei in vielen Fällen nicht
oder nur schwer durchzusetzen. Diese einseitige Belastung des
Eigentümers lasse viele Vermieter vor der energetischen
Modernisierung zurückschrecken. Zusätzliche Vorgaben
für den Fall einer Gebäudesanierung wirkten vor diesem
Hintergrund als negativer Anreiz. Der Gesetzgeber müsse
positive Anreize für den Eigentümer setzen, damit das
Mietrecht nicht länger der umweltfreundlichen Sanierung im
Wege steht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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