Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
die Konjunkturbefragungen der Handwerksunternehmen durch die
Auswertung von Verwaltungsdaten ersetzen. Dazu hat sie einen
Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Anpassung statistischer
Rechtsvorschriften (
16/7248) vorgelegt. Wie es darin heißt,
werden derzeit bei rund 41.000 vor allem kleinen und mittleren
Handwerksunternehmen durch Befragung vierteljährlich
Konjunkturerhebungen vorgenommen. Tests auf der Basis des
Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes hätten jedoch ergeben,
dass es möglich sei, die Befragungen "ohne wesentlichen
Informationsverlust" durch die Auswertung von Verwaltungsdaten zu
ersetzen. Gleichzeitig soll jedoch für rund 7.000 Unternehmen
der Abwasser- und Abfallentsorgung eine jährliche
Informationspflicht eingeführt werden, die auf EU-Recht
beruht. Gleiches gelte für Unternehmen, die von der
erweiterten Dienstleistungsstatistik betroffen seien. Die durch
EU-Recht verursachten zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft
schätzt die Bundesregierung auf 3,7 Millionen Euro. Dem stehe
die Abschaffung der Handwerksbefragung, die jährlich 3,3
Millionen Euro gekostet habe, entgegen, sodass die Belastungen
für die Wirtschaft insgesamt nahezu ausgeglichen
würden.Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf
hingewiesen, dass die Qualität und Aktualität der
Verwaltungsdaten noch verbessert werden könnten. Beim Aufbau
der Verwaltungsdatenregister sollten die statistischen Ämter
von Bund und Ländern noch intensiver eingebunden werden. Im
Übrigen bedauert die Länderkammer, dass ihre
Vorschläge zur "Entschlackung" einschlägiger EU-Vorgaben
nur zum geringen Teil umgesetzt worden seien. Es sei daher zu
prüfen, ob nicht für besonders belastende Merkmale
Informationen aus anderen Datenquellen als durch Befragung der
Unternehmen gewonnen werden könnten. Dies gelte vor allem
für das Merkmal "Aufwendungen für Leiharbeitnehmer". In
ihrer Gegenäußerung hält die Regierung dem
entgegen, dass Befragungen nur vorgenommen würden, wenn keine
alternativen Datenquellen zur Verfügung stehen. Das Merkmal
"Aufwendungen für Leiharbeitnehmer" sei Bestandteil der
Buchhaltung und einfach zu erfassen. Alternative Datenquellen
stünden dafür nicht zur Verfügung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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