Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr im Kabinett die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschließen. Eine entsprechende Ankündigung geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/7096) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6675) zum Thema Feinstaub hervor. Darin erklärt die Regierung, dass sie auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig keinen Handlungsbedarf in dieser Sache sehe. "Für die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte sind die Länder zuständig", heißt es in der Antwort. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor entschieden, dass Bürger gegen eine Kommune klagen können, wenn dort keine Aktionspläne gegen die Feinstaubentwicklung entwickelt und die europäischen Grenzwerte an mehr als 35 Tagen überschritten wurden.
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