Berlin: (hib/RRA) Die Übermittlung
von Internet-Telefongesprächen oder E-Mails an staatliche
Stellen im Moment des Versendes oder Empfangens muss den
Anforderungen des Artikels 10 des Grundgesetzes (GG) - Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnis - entsprechen. Dies geht aus der
Antwort der Bundesregierung (
16/7279) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7064) hervor, in der die Liberalen sich
über rechtsstaatliche Probleme bei der Überwachung der
Telekommunikation über das Internet informieren wollten. Der
Schutzbereich des Artikels 10 GG, heißt es in der Antwort
weiter, beginne dann, wenn der Übermittlungsvorgang
"unumkehrbar eingeleitet" worden sei. Darüber hinaus ist die
Bundesregierung der Ansicht, dass ein Eingriff in den Artikel 13
GG, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, nicht
vorliegt, wenn die Telekommunikation mithilfe eines Programms
überwacht werde, das via Internet auf den Computer gespielt
wurde und ausschließlich der
Telekommunikationsüberwachung dient.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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