Berlin: (hib/BOB) Die Visastellen der
deutschen Auslandsvertretungen geben Merkblätter für die
Öffentlichkeit heraus, in denen über die Voraussetzungen
für einen Ehegattennachzug nach Deutschland informiert wird.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/7259) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6856). Die Liberalen hatten darauf
hingewiesen, jüngste Gesetzesänderungen schrieben vor,
dass Ehegatten nur noch dann in die Bundesrepublik nachziehen
dürften, wenn sie sich zumindest auf einfache Art in der
deutschen Sprache verständlich machen könnten. Laut
Bundesregierung würden üblicherweise diese
Merkblätter auf den Internetseiten der Auslandsvertretungen
bereitgestellt. Darüber verwendeten die Auslandsvertretungen
für Erstinformationen der Öffentlichkeit auch das von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge herausgegebene
Informations-Faltblatt in der Sprache des Gastlandes. Erste
Erfahrungen zeigten, dass sich die Nachfrage nach Deutschkursen des
Goethe-Instituts für Anfänger in der
Hauptherkunftsstaaten erhöht habe.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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