Berlin: (hib/AS) Die Linke will bei Änderungen von EU-Verträgen künftig einen Volksentscheid durchführen. Dazu fordert die Fraktion in einem Gesetzentwurf (16/7375) eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. Konkret spricht sich die Fraktion für eine Änderung des Artikels 23 aus. Danach sollen "Neufassungen oder Änderungen der vertraglichen Grundlagen, durch die das Grundgesetz geändert oder ergänzt wird" der Zustimmung eines Volksentscheides bedürfen. Diese Abstimmung soll für den Bund bindend sein, so die Linke. Mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zum Europaparlament müssen sich an einer solchen Entscheidung beteiligen.
Zur Begründung sagt die Linke, dass die EU-Verträge in die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik eingreifen würden. Zudem würde sich "nur dadurch" eine demokratische Legitimation der EU herstellen lassen. Die alleinige Ratifikation durch Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident würde nicht genügen, argumentiert die Linke. Dazu führt sie Artikel 20 des Grundgesetzes an, der bestimmt dass die Staatsgewalt "vom Volke in Wahlen und Abstimmungen...ausgeübt" werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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