Berlin: (hib/BOB) Behörden sollen das
Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben,
dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für
ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu
bewahren. Dies hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen
beschlossen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/3291) fand die Zustimmung der
Regierungsfraktionen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die
Vorlage. Am morgigen Donnerstag soll der Gesetzentwurf vom Plenum
des Bundestages verabschiedet werden. Die Regierung hatte
ausgeführt, der Verdacht, dass eine Vaterschaft nur
vorgetäuscht sei, liege dann nahe, wenn weder eine
familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische
Vaterschaft der Fall sei. Oft bräuchten die Männer, die
eine solche Vaterschaft übernähmen, keine
Unterhaltspflicht zu fürchten, weil sie selbst zu wenig Geld
hätten. Die Länder sollten bestimmen, welche
öffentliche Stelle die Möglichkeit bekomme, die
Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Ferner solle
das Jugendamt beteiligt werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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