Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur
Verabschiedung des Beamtenstatusgesetzes ist frei. Der
Innenausschuss hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung (
16/4027) in geänderter Fassung mit den
Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Opposition
zugestimmt. Die Notwendigkeit einer Neuregelung des Beamtenstatus
ergab sich in Folge der Föderalismusreform. Erreicht werden
soll mit dem Gesetz ein einheitliches Statusrecht für Landes-
und Kommunalbeamte. Die Änderungen betreffen unter anderem die
Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten sowie die Erweiterung
des Begriffes des Dienstvergehens. Außerdem wird geregelt,
dass Verzögerungen bei der Beförderung, die sich aus dem
Wehrdienst ergeben, angemessen ausgeglichen werden müssen. Am
Donnerstag stimmt der Bundestag über das Gesetz ab.Aus Sicht
der Union wird die Regelung den unterschiedlichen Bedürfnissen
des Bundes und der Länder gerecht. Es sei gelungen, die
Mobilität und Flexibilität bei einem Dienstherrenwechsel
zu sichern. Auch die Problematik eines Dienstortwechsels habe man
"angemessen" gelöst, so die Union. Der FDP hingegen fehlt es
an Rechtssicherheit. Es gebe keine länderübergreifenden
Regelungen zur Laufbahnanerkennung, wurde kritisiert. Mit der Frage
der Laufbahnanerkennung, so die SPD-Fraktion, habe man sich
intensiv beschäftigt, da dieser Bereich "verfassungsrechtlich
gefahranfällig" sei. Im Rahmen der konkurrierenden
Gesetzgebungsbefugnis des Bundes habe man dabei einen guten Weg
für die Länder gefunden. Die Linksfraktion sieht in dem
Gesetz eine Verschärfung der Grundtendenz, dass die Schaffung
von Mobilität zu Lasten der Beschäftigten erfolge. Aus
ihrer Sicht werden dabei die Rechte des Dienstherren erweitert,
während die Rechte der Beamten eingeschränkt werden. Die
Bundesregierung habe die Möglichkeiten der Rahmengesetzgebung
nicht ausgenutzt, bemängelten die Grünen. Die "deutsche
Kleinstaaterei" führe nun zu 17 unterschiedlichen
Laufbahnrechten, was nicht das Ziel einer Reform sein könne.
Für Beamte sei es nun schwierig, Dienstherr und Dienstort zu
wechseln. Außerdem sei die "Durchlässigkeit für
Externe" eingeschränkt, wurde kritisiert. Ein Wechsel zwischen
Tätigkeiten in der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst
werde damit erschwert.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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