Berlin: (hib/BES) Für die
Menschenrechte der Uiguren in China setzen sich die Grünen in
einem Antrag (
16/7411) ein. Die wirtschaftliche, soziale und
politische Situation dieser Volksgruppe sei seit langem
prekär, habe sich aber innerhalb der vergangenen zehn Jahre
weiter verschlechtert. Das Turkvolk werde diskriminiert und habe
Angst sozial, kulturell und politisch überrollt zu werden,
schreiben die Antragsteller. Die Region Xinjiang, in der die
Uiguren leben, sei ein Gebiet mit großen Kohle- und
Erdölvorkommen. Die Gewinne aus diesen Rohstoffen kommen aber
den Angaben zufolge den Uiguren kaum zugute. Als ein weiteres
Diskriminierungsbeispiel führt die Fraktion die
Einschränkung der Religionsfreiheit der Uiguren in China an.
So stünden Imame und Moscheen unter strikter Kontrolle. Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Beamtinnen und Beamte
dürften keine Moscheen besuchen. Es sei auch verboten, an
Ramadan zu fasten. Eingeschränkt sei auch die
Bewegungsfreiheit der Uiguren. Sie dürften ihre Kinder nicht
auf Schulen im Ausland schicken. Äußerst restriktiv
werde auch die Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit
gehandhabt. Seit 2003 sei zudem die uigurische Sprache an den
Schulen und in den Medien verboten. In der Provinz Xinjiang
würden die meisten Todesurteile weltweit verhängt. Die
Repressionen begründe die chinesische Regierung seit dem 11.
September 2001 mit der Bekämpfung "terroristischer und
separatistischer, meist auch islamistischer Gruppen der Uiguren".
Die Grünen fordern in diesem Zusammenhang die Bundesregierung
auf, die Wahrung der Menschenrechte "auch und besonders in der
Bekämpfung des Terrorismus" bei der chinesischen Regierung
anzumahnen und auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen
Chinas hinzuweisen. In den bilateralen und multilateralen
Gesprächen mit China solle Deutschland auch das absolute
Folterverbot und die Abschaffung der Todesstrafe thematisieren.
Weiter setzten sich die Grünen auch für die Uiguren in
Deutschland ein: Sie sollten hierzulande als politisch Verfolgte
anerkannt werden.
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