Berlin: (hib/MPI) Der Bundestag wird sich
am Freitag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung (
16/7439) beschäftigen. Mit dem Entwurf
sollen die Pflegeberatung sowie die Pflege altersverwirrter
Menschen verbessert werden. Auch will die Regierung das Prinzip
"ambulant vor stationär" stärken. Dem Entwurf zufolge
soll der Pflegebeitrag zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95
Prozent für Versicherte mit und auf 2,2 Prozent für
Versicherte ohne Kinder erhöht werden. Das soll zu
jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro
führen. Erstmals seit Einführung der Versicherung im Jahr
1995 sollen die Pflegesätze erhöht werden. Im ambulanten
Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012
schrittweise von monatlich 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe
zwei von monatlich 921 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei
von 1.432 auf 1.550 Euro. Bei den stationären
Pflegesätzen soll die Stufe drei angehoben werden: von 1.432
auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro in
Härtefällen.Zu den wichtigsten der im Gesetzentwurf
vorgesehenen Neuerungen zählt die Schaffung von
Pflegestützpunkten für jeweils 20.000 Einwohner. In
diesen sollen sich Bürger individuell über
Pflegeleistungen, -einrichtungen etc. informieren können.
Für die Dauer von bis zu sechs Monaten soll für die
Pflege von Angehörigen ein Anspruch auf unbezahlte,
sozialversicherte Freistellung von der Arbeit eingeführt
werden. Des Weiteren erhalten laut Entwurf Demenzkranke, psychisch
Kranke oder geistig behinderte Menschen künftig eine
Zusatzleistung von bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn
für sie ein Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen
Pflegebedarf nachgewiesen wird. Zur Qualitätsverbesserung in
der Pflege sollen Pflegeeinrichtungen und -dienste
regelmäßig und unangemeldet überprüft
werden.Inzwischen liegt auch die Gegenäußerung der
Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates als Unterrichtung
(
16/7486) vor. Darin begrüßt die
Regierung, dass die Länderkammer "die Notwendigkeit zur
Einrichtung von Pflegestützpunkten einschließlich einer
umfassenden Pflegeberatung sieht". Die Regierung sagt zu, dass sie
die Vorschläge des Bundesrates im weiteren
Gesetzgebungsverfahren etwa zu mehr Mitspracherechten der
Länder bei der Vertragsgestaltung für die
Pflegestützpunkte prüfen werde. Sie halte aber eine
verpflichtende Einführung der Pflegeberatung in den
Pflegestützpunkten zu Beginn des Jahres 2009 weiterhin
für notwendig. Auf Widerspruch bei der Regierung
stößt zudem der Vorschlag der Länder, im ersten
Jahr der Pflege den Anspruch auf Verhinderungspflege etwa im Fall
von Urlaub oder einer Erkrankung von vier auf zwei Wochen zu
verkürzen.Der Bundesrat fordert zudem, das bisherige
Umlageverfahren in der Pflegeversicherung durch den Aufbau eines
Kapitalstocks zur Schließung der Demografielücke zu
ergänzen. Die Bundesregierung müsse "eine
nachvollziehbare und transparente Finanzierung für das
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" nachreichen, heißt es in der
Stellungnahme der Länderkammer. Zu prüfen seien
unterschiedliche Optionen "bis hin zu einem vollständigen
Wechsel von der umlagefinanzierten in die Kapital gedeckte
Finanzierung". Die Regierung lehnt dies ab. Mit den Regelungen des
Gesetzentwurfs werde ein stabiler Beitragssatz bis zum Jahr
2014/2015 gesichert. Gleichwohl sei sie sich bewusst, dass die
Frage der langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung eine
Aufgabe für die kommende Legislaturperiode bleibe.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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