Berlin: (hib/MPI) Nach den Grünen
haben nun auch die Fraktionen von FDP und Die Linke ihre
Vorschläge zur Reform der Pflegeversicherung auf den Tisch
gelegt. Die Liberalen plädieren in ihrem Antrag (
16/7491) dafür, die Versicherung auf ein
kapitalgedecktes und prämienfinanziertes System umzustellen.
Dieses müsse mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich
verbunden werden. Dagegen tritt die Fraktion Die Linke (
16/7472) für die Einführung einer
solidarischen Bürgerversicherung ein. Die Trennung zwischen
privater und gesetzlicher Pflegeversicherung solle aufgehoben
werden. Außerdem müssten die Arbeitgeber wieder
insgesamt zur Hälfte an den Beiträgen für die
Pflegeversicherung beteiligt werden.Für den Übergang in
ein kapitalgedecktes System schlägt die FDP vor, dass die
Jahrgänge oberhalb einer festgelegten Altersgrenze in der
umlagefinanzierten Pflegeversicherung verbleiben, aus der sie
weiterhin Leistungen erhalten. Sie sollen künftig aber eine
pauschale Prämie mit einer Belastungsobergrenze zahlen. Die
Jahrgänge unterhalb der Altersgrenze scheiden nach
Vorstellungen der Liberalen aus dem bisherigen System aus und
müssen bei einer Versicherung ihrer Wahl eine kapitalgedeckte
Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungsumfang
mindestens dem der bisherigen gesetzlichen Pflegeversicherung
entspricht. Zudem setzen sich die Abgeordneten für einen
Qualitätsvergleich (Benchmarking) der Pflegeeinrichtungen nach
bundeseinheitlichen Kriterien ein. Außerdem sollten
zukunftsfähige Betreuungsformen, beispielsweise betreutes
Wohnen oder Wohngemeinschaften, gefördert werden.Die Linke
verlangt eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für
Erwerbstätige, die der Organisation der Pflege von
Angehörigen oder nahestehenden Personen dient. In dieser Zeit
erhalten abhängig Beschäftigte dem Antrag zufolge
Lohnersatzleistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Die
Leistungen der Pflegeversicherung sollen nach dem Willen der
Linksfraktion angehoben und dynamisiert werden. Menschen mit
Demenz-Erkrankungen sollen in die Versicherung einbezogen werden.
Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz müsse auf
6.000 Euro jährlich angehoben werden, fordern die
Abgeordneten. Sie sprechen sich ferner für eine Neudefinition
des Pflegebegriffs aus.Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
macht sich in ihrem Antrag (
16/7136) dafür stark, die gesetzliche und
die private Pflegeversicherung in einer Bürgerversicherung
zusammenzufassen. Ferner verlangen die Grünen, eine
Demografiereserve zur Abfederung steigender finanzieller
Belastungen zu schaffen. Zudem sollten alle Versicherten einen
Anspruch auf individuelle Pflege- und Wohnberatung,
Aufklärung, Unterstützung und Begleitung durch ein
neutrales und unabhängiges Fallmanagement erhalten. Die
Abgeordneten setzen sich darüber hinaus für eine maximal
dreimonatige gesetzliche Pflegezeit zur Organisation der Pflege
oder zur Sterbebegleitung ein.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf