Berlin: (hib/VOM) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Anhaltspunkte vor, dass die von ihr beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen des öffentlich-rechtlichen Bereichs zu risikoreiche Sterbetafeln bei der Produktkalkulation anwenden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/7403) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7199) zu einer Untersuchung der EU-Kommission über angebliche Beihilfen im Bereich öffentlicher Versicherungen in der Bundesrepublik hervor. Es seien keine Sachverhalte bekannt, schreibt die Regierung weiter, die einen Verdacht auf Beihilfen an öffentlich-rechtliche Versicherungen begründen könnten, die dem EU-Recht widersprechen. Für diese würden die gleichen Anforderungen wie für privat-rechtliche Versicherungsunternehmen gelten. Andere Regelungen gebe es nur für die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder der Kirchen, die ausschließlich die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zum Gegenstand haben. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt es nur noch wenige Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, davon nur ein Lebensversicherungsunternehmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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