Berlin: (hib/HAU) Die namentliche Nennung von Werbe- oder PR-Agenturen, die die Bundesregierung mit Aufträgen zur Öffentlichkeitsarbeit betraut hat, wird von der Regierung abgelehnt. Das geht aus der Antwort ( 16/7378) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/6920) hervor. Die genauen Gründe, so die Regierung, seien in der Antwort auf eine Große Anfrage zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ( 15/2912) ausführlich dargestellt. Einer namentlichen Angabe einzelner Bieter im Rahmen eines Vergabeverfahrens stehe außerdem das Vergaberecht entgegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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