Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung erarbeitet gegenwärtig den Gesetzentwurf zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, heißt es in der Antwort ( 16/7381) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/7198). In dem Entwurf, so die Regierung, werde die Absicht zum Ausdruck gebracht, entsprechend der Festlegung des Koalitionsausschusses ab 2013 denjenigen Eltern, die ihre Kinder im Alter von einem bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen, ein Betreuungsgeld zu gewähren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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