Berlin: (hib/VOM) Die Standesvertreter der
Steuerberater und die Industrie sind im Großen und Ganzen
zufrieden mit den geplanten Änderungen am
Steuerberatungsgesetz. Dagegen zeigten sich Vertreter der
Buchhalter und Bilanzbuchhalter am Mittwochmittag in einer
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses
enttäuscht. Der Ausschuss will in der kommenden Woche
abschließend über die nahezu identischen
Gesetzentwürfe der Bundesregierung (
16/7077) und des Bundesrates (
16/7250) sowie über einen Antrag der
Bündnisgrünen zur Modernisierung des Berufsrechts der
Steuerberater (
16/1886) befinden.Raoul Riedlinger
begrüßte für die Bundessteuerberaterkammer
ausdrücklich, dass mit der Novelle die Einrichtung eines
Syndikus-Steuerberaters zulässig wird. Damit können
selbstständige Steuerberater nebenbei auch ein
Angestelltenverhältnis eingehen, das sich auf Steuerberatungen
beschränken muss, wobei die Beratung des eigenen Arbeitgebers
ausgeschlossen werden soll, um Interessenkollisionen zu vermeiden.
Riedlinger befürwortete ferner, dass die Rechtsform der GmbH
& Co. KG für Steuerberatungsgesellschaften zugelassen
werden soll. Schließlich zeigte er sich erfreut darüber,
dass die noch im Referentenentwurf geplante Erweiterung der
Befugnisse für geprüfte Bilanzbuchhalter wieder gekippt
wurde. Sehr zum Bedauern von Heike Kreten-Lenz vom Bundesverband
der Bilanzbuchhalter und Controller, denn damit wären die
Bilanzbuchhalter zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
berechtigt gewesen. Die "Diskriminierung der deutschen
Bilanzbuchhalter gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland"
werde damit von der Bundesregierung bewusst in Kauf genommen,
heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Auch für
Andreas Göbels vom Verein zur Förderung der Buchhalter in
Deutschland wäre eine solche erweiterte Befugnis ein
"wichtiger Schritt" gewesen. Der Verzicht darauf treffe vor allem
Frauen, denn von den mehr als 10.000 Mitgliedern des
Bundesverbandes selbstständiger Buchhalter und
Bilanzbuchhalter sind nach Angaben der Sachverständigen
Daniela Zeller mehr als 70 Prozent weiblich. Diese
selbstständigen Frauen arbeiteten überwiegend zu Hause
und könnten damit Beruf und Familie in Einklang bringen.
Dieter Ondracek von der Deutschen Steuergewerkschaft stellte sich
in dieser Frage auf die Seite der Steuerberater. Für die
Steuerverwaltung sei jede Erweiterung des Personenkreises "ein
Problem", sagte Ondracek. Sie habe ein Interesse daran, dass
Umsatzsteuer-Voranmeldungen zuverlässig, korrekt und
vollständig erstellt werden. "Unsicherheiten kann die
Steuerverwaltung an dieser für das Steueraufkommen wichtigen
Stelle nicht gebrauchen", heißt es in der Stellungnahme der
Gewerkschaft.Änderungswünsche am Gesetzentwurf meldete
Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine an.
Man wolle seinen Kundenkreis nicht zu Lasten der Steuerberater
erweitern, aber auch keine Kunden an diese verlieren. Dies
könnte passieren, wenn die Grenze für andere
Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Arbeit wie
bisher bei 9.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bleibt. Nur bis zu
dieser Grenze dürfen die Lohnsteuerhilfevereine Arbeitnehmer
in Steuersachen beraten. Schon wer eine durchschnittlich
große Wohnung vermietet, hat einschließlich der in den
letzten Jahren stark gestiegenen Nebenkosten Mieteinkünfte,
die darüber liegen, rechnete Rauhöft vor. Wenn ab 2009
noch Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne
deklariert werden, um sich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer
erstatten zu lassen, würden die Einkünfte weiter
ansteigen. Bereits aus heutiger Sicht sei eine Anhebung dieser
Grenze auf 12.000 Euro erforderlich, sagte Rauhöft. Auf
mittlere Sicht hält der Verband 15.000 Euro für
angemessen.Das Vorhaben des Bundesrates, die
Steuerberaterprüfungen auf die berufsständischen Kammern
zu übertragen, stößt beim Deutschen
Steuerberaterverband auf Vorbehalte. Für Verbandsvertreter
Jürgen Pinne kommt es darauf an, dass die
Steuerberaterprüfung eine "staatliche Prüfung" bleibt, um
das "hohe Niveau" zu wahren. Für Raoul Riedlinger von der
Bundessteuerberaterkammer stellt der Bundesratsvorschlag eine "hohe
Gefahr" für die Staatlichkeit der Prüfung dar. Er
entspreche nicht den Anforderungen des Europäischen
Gerichtshofes an eine staatliche Prüfung. Diese sollte daher
in der Länderhoheit bleiben.
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(ab 01.04.2008 )
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