Berlin: (hib/BOB) Geteilter Meinung waren
die eingeladenen Sachverständigen über einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/6140), mit dem das Recht für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) modernisiert
werden soll. Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses am
Mittwochnachmittag erklärte Jürgen Möllering vom
Deutschen Industrie- und Handelskammertages: "Der Entwurf
erfüllt unsere Erwartungen". Nach den Erfahrungen mit
Existenzgründern könne man sagen: Die längsten
Verzögerung bei der Gründung einer GmbH entstünden
beim Handelsregister und beim Notar. Möllering regte an,
darüber nachzudenken, ob eine Anmeldung auch online
möglich sein könne. Für Existenzgründer wie
für Gesellschafter von bestehenden GmbHs seien zahlreiche
Verbesserungen mit dem Entwurf verbunden, so Möllering weiter.
Positiv sei auch die geplante Option, mit einer Mustersatzung eine
schnelle und umkomplizierte Gesellschaftsgründung zu
ermöglichen. Ebenso begrüßte Professor Marcus
Lutter, Sprecher des Zentrums für europäisches
Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, den Regierungsentwurf.
Das Gesetz habe in den 27 Jahren seit der letzten
größeren Reform durch Rechtsprechung und Praxis
"Schlacken" angesetzt. Vor allem aber stehe die GmbH im Wettbewerb
mit ausländischen Rechtsformen, insbesondere der englischen
"Limited", und müsse in diesem Wettbewerb gestärkt
werden.Eine "ausgesprochen gelungene Lösung" nannte auch
Professor Barbara Grunewald, die den Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der
Universität zu Köln innehat, den Gesetzentwurf der
Bundesregierung. Die Planung, das Mindestkapital zur Gründung
einer GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro zu senken, hielt sie
für richtig. Untersuchungen hätten ergeben, dass gerade
das hohe Mindestkapital Gründer davon abhalte, die deutsche
GmbH zu wählen. Auch Aspekte des Gläubigerschutzes
verlangten keine höhere Festsetzung des Mindestkapitals.
Grunewald lobte auch den Ansatz, künftig die Gründung
einer GmbH ohne notarielle Beurkundung möglich zu machen.
Professor Wulf Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof,
bescheinigte dem Regierungsentwurf, er ergreife die Gelegenheit,
Ballast abzuwerfen und zu modernisieren. Er unternehme den Versuch,
die Stellung der GmbH national und auch im internationalen
Wettbewerb zu stärken. Goette kritisierte allerdings die
vorgeschlagene Mustersatzung. Diese werde mit ihrer "unflexiblen
Starrheit" dem Deregulierungsziel "nur sehr eingeschränkt
gerecht". Goette prophezeite außerdem, der Verzicht auf einen
Notar werde die Zahl der Insolvenzen
vergrößern.Grundsätzlich begrüßenswert
nannte auch Professor Peter Jung von der Universität Basel den
Entwurf. Positiv zu bewerten sei etwa die Abkoppelung der
Handelsregistereintragung von verwaltungsrechtlichen Genehmigungen.
Hierdurch werde eine erfreuliche Beschleunigung des
Gründungsverfahrens erreicht. Demgegenüber werde die
Bedeutung des auf dem deutschen GmbH-Recht lastenden
Wettbewerbsdrucks überschätzt. Zu vermuten sei, dass die
britische Limited "den Zenit ihrer Popularität bei deutschen
Unternehmensgründern" bereits überschritten habe. Der
vermeintliche Druck durch den Wettbewerb der europäischen
Gesellschaftsrechtsgesetzgeber sollte nicht dazu Anlass geben,
jedem Wunsch nach einer Liberalisierung nachzugeben und eine
bewährte Gesetzgebung einfach über Bord zu werfen. Jung
und Peter Ries, Professor an der Berliner Fachhochschule für
Verwaltung und Rechtspflege, kritisierten, dass
GmbH-Gründungen künftig ohne notarielle Beurkundung
möglich seien. "Die kostengünstigsten Lösungen sind
selten auch die besten", so Jung. Für Rechtsanwalt Ulrich
Wanner-Laufer steht fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur der
Einstieg in die Reform des Gesellschaftsrechts insgesamt sein
kann.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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