Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion setzt
auf "intelligente" Strom- und Gaszähler, um das Messwesen in
Deutschland zu modernisieren. In einem Antrag (
16/7872) bezieht sie sich auf einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung des Messwesens
bei Strom und Gas für Wettbewerb, der zurzeit im Bundesrat
beraten wird. Die Marktöffnung für das Messwesen schaffe
die Voraussetzungen und Anreize zum Austausch der "technologisch
veralteten Zähler" und der Markteinführung neuer,
intelligenter Zählergenerationen. Der Strom- und Gaswettbewerb
könnte durch neue, nach Tageszeit oder Netzlast differenzierte
Tarife stimuliert werden, so die Abgeordneten. Der Verbraucher
könnte dadurch seinen Verbrauch besser steuern. Durch
"Preissignale" könnte die Nachfrage der Verbraucher zeitlich
stärker gelenkt werden. Kostensenkungen für Netzbetreiber
und Lieferanten wären nach Meinung der Fraktion durch eine
"Fernauslesung" der Verbrauchsdaten beim Kunden möglich. Sie
ließen sich bei einer Funktion des Stromzählers als
Schnittstelle für eine automatisierte Gas- und
Wasserverbrauchserfassung noch weiter steigern, heißt es. Bei
Gewerbekunden sieht die FDP Spielraum für Stromeinsparungen
von durchschnittlich 300 Euro und mehr im Jahr. Zugleich
könnte die Installation neuer Zählertechnik
weiterentwickelt werden zu Konzepten so genannter "intelligenter
Netze".In dem Antrag wird die Regierung aufgefordert, die
flächendeckende Marktdurchdringung mit intelligenten
Zählern zu forcieren, ohne dabei zwischen Gewerbe- und
Haushaltskunden zu unterscheiden. Auch sollten die Messentgelte
nicht mehr von der Bundesnetzagentur reguliert werden, sobald sich
Wettbewerb eingestellt hat. Auf eine Preisregulierung, die neue
Anbieter vom Markt fernhält, sollte verzichtet werden, so die
Fraktion. Schließlich sollten Netzbetreiber, die zugleich
Strom- und Gaslieferanten sind, Messentgelte nicht mit ihren
Netzentgelten subventionieren dürfen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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