Berlin: (hib/VOM) Die Bescheide für
die Erhebung von Sonderbeiträgen bei den Mitgliedern der
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
(EdW) als Folge des Anlagebetrugsfalls der Phoenix Kapitaldienst
GmbH sind nach Angaben der Bundesregierung Ende Dezember
vergangenen Jahres verschickt worden. Dies geht aus einer Antwort
der Regierung (
16/7826) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7549) hervor. Die Liberalen hatten in der
Anfrage darauf verwiesen, dass das Insolvenzverfahren des
ehemaligen Finanzdienstleisters Phoenix ins Stocken geraten sei und
die EdW daher plane, in einer ersten Tranche 30 Millionen Euro an
die 29.300 geschädigten Anleger zu zahlen.Nach Darstellung der
Bundesregierung ist die Erhebung von Sonderbeiträgen bei den
EdW-Mitgliedern darauf zurückzuführen, dass eine
Beschwerde des irischen Großgläubigers Citco Global
Custody N.V. den Insolvenzplan für Phoenix blockiert. Bei der
Berechnung von Teilentschädigungsbeträgen müssten
mögliche "Aussonderungsansprüche der Anleger"
zunächst vorsorglich abgezogen werden, weil solche
Ansprüche nach geltender Rechtslage nicht entschädigt
werden könnten. Die EdW erwarte, dass im Jahr 2008 über
rund 6.000 Teilentschädigungen entschieden werden kann, die
dann jeweils innerhalb von drei Monaten ausgezahlt würden.
Ebenso werde damit gerechnet, dass die Anleger bis zu einer
höchstrichterlichen Entscheidung über den Insolvenzplan
nicht auf die Insolvenzmasse zugreifen können.Die EdW
ermittelt nach Darstellung der Regierung eine
Teilentschädigungsleistung pro Anleger, wobei ein
"ausreichender Sicherheitsabschlag" berücksichtigt werde. Die
regulären Mitgliedsbeiträge der EdW berücksichtigten
bereits individuelle Besonderheiten in der Geschäftsstruktur.
So seien sie gestaffelt zwischen 0,35 Prozent, 1,1 Prozent und 2,2
Prozent der Erträge aus Wertpapiergeschäften. Der
Entschädigungsanspruch sei der Höhe nach auf jeweils
20.000 Euro begrenzt.Nach Aussage der Regierung erwartet die EdW,
dass die Schadenssumme im Entschädigungsfall Phoenix von den
ihr zugeordneten Instituten vollständig gezahlt werden kann.
Anträge auf Befreiung von der Zahlung der Sonderbeiträge
seien vereinzelt gestellt worden, heißt es weiter. Zu diesen
Anträgen müssten allerdings noch Nachweise erbracht
werden. Nach Feststellung des Entschädigungsfalls Phoenix am
15. März 2005 seien 185 Institute aus der EdW ausgeschieden
und 167 neue Institute hinzugekommen, teilt die Regierung mit. Sie
hält die Erhebung der Sonderbeiträge für alle
Sicherungsteilnehmer für "rechtens und in diesem Fall
notwendig".
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf