Berlin: (hib/BOB) Zur von der
Bundesregierung geplanten Reform des familiengerichtlichen
Verfahrens (
16/6308) wird es in der kommenden Woche zwei
Anhörungen geben. Am Montag, 11. Februar, ist geplant, Fragen
des allgemeinen Verfahrensrechts in Zusammenhang mit der Reform zu
erörtern. Als Sachverständige sind eingeladen Professor
Cornelia Bohnert von der Katholischen Hochschule für
Sozialwesen aus Berlin; Ulrike Donat, Rechtsanwältin aus
Hamburg; Jörg Grotkopp, Richter am Amtsgericht Ratzeburg;
Professor Florian Jacoby, Fakultät für
Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld; Professor
Bernhard Knittel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
München; Angelika Nake, Vorsitzende der Kommission Zivil-,
Familien-, Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des
Deutschen Juristinnenbundes; Klaus Schnitzler, Fachanwalt für
Familienrecht aus Euskirchen; Timm Starke, Notar aus Bonn und
Professor Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in
Karlsruhe.Am Mittwoch, 13. Februar, geht es um die eigentliche
Reform des familiengerichtlichen Verfahrens. Als
Sachverständige sind eingeladen Ludwig Bergschneider,
Rechtsanwalt aus München, Helmuth Borth, der Präsident
des Amtsgerichts Stuttgart; Professor Sibylla Flügge,
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule
Frankfurt/M.; Rose Häußermann, Präsidentin des
Landgerichts Tübingen; Frank Klinkhammer, Richter am
Oberlandesgerichts Düsseldorf; Susanne Nothhafft, Deutsches
Jugendinstitut e.V. aus München; Johannes Ohr, Richter am
Amtsgericht Wiesbaden; Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsverein e.V.
aus Berlin und Professor Ludwig Salgo, Professor für
Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt sowie an der
Fachhochschule Frankfurt/Main.Die Bundesregierung plant unter
anderem, dass sämtliche Streitigkeiten über Trennung und
Scheidung künftig von einem so genannten Großen
Familiengericht verhandelt werden. Beispielsweise sollen Verfahren
zur Pflegschaft für Minderjährige, die Adoption oder der
Schutz von Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht
bzw. das Zivilgericht zuständig ist, Sache des
Familiengerichts werden. Das Gesetz definiert außerdem, wer
Verfahrensbeteiligter sei und welche Rechte damit verbunden sind,
die Verfahrensgarantien der Beteiligten werden erstmals
ausdrücklich geregelt. Die Anhörung am kommenden Montag,
11. Februar, findet um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E.400,
statt. Die Veranstaltung am kommenden Mittwoch, 13. Februar,
beginnt ebenfalls um 14 Uhr und wird im Jakob-Kaiser-Haus, Raum
1.302 abgehalten. Beide Sitzungen sind öffentlich. Anmeldungen
hierzu sind unter
rechtsausschuss@bundestag.de
möglich.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf