Berlin: (hib/HAU) Der von der
Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des
Waffengesetzes (
16/7717) wird von Sachverständigen
unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer Anhörung des
Innenausschusses am frühen Mittwochabend deutlich. Mit der
Neuregelung sollen das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen
und eine EU-Waffenrichtlinie umgesetzt werden. Außerdem soll
künftig das Mitführen von Anscheinswaffen, also
täuschend echt wirkender Nachbildungen von Schusswaffen,
verboten werden. Während der Anhörung wurde auch
über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(
16/6961) diskutiert, der ein schärferes
Waffengesetz fordert und ein Verbot zugriffsbereiter Messer mit
feststehender und feststellbarer Klinge vorsieht.Erich Bartsch vom
Bundeskriminalamt (BKA) plädierte für ein absolutes
Führverbot von Anscheinswaffen. Das Mitführen derartiger
Waffen in der Öffentlichkeit könne zu Bedrohungsszenarien
führen, die fatale Folgen, wie etwa den Schusswaffengebrauch
der Polizei zur Folge haben könnten. Aus seiner Sicht
wünschenswert wären auch Sanktionsmöglichkeiten wie
Geldbußen bei Verstößen gegen das Verbot, die
derzeit im Gesetz nicht vorgesehen sind. Ein generelles
Führverbot von gefährlichen Messern, wie es der
Grünenantrag und auch eine Berliner Bundesratsinitiative
vorsehen, lehnt Bartsch hingegen ab. Die Waffengesetzgebung, so
machte Professor Franz Csaszar von der Universität Wien
deutlich, werde das Problem des enormen Bestandes an illegalen
Schusswaffen nicht lösen. Nur zwei bis drei Prozent aller im
Zusammenhang mit Straftaten sichergestellter Waffen, so Csaszar,
stammten aus legalem Besitz. Für eine Verschärfung des
Waffenrechts gebe es daher keinen grundsätzlichen Bedarf. Das
Verbot des Mitführens von Anscheinswaffen reiche nicht aus, um
ihren Gebrauch durch Kinder und Jugendliche in der
Öffentlichkeit zu verhindern, sagte Thorsten Führing vom
Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt. Seiner Ansicht
nach müssten bei allen Anscheinswaffen zumindest die
bestehenden waffenrechtlichen Regelungen, die für den Erwerb
und das Führen von Schreckschusswaffen gelten, angewendet
werden. Die Schaffung eines zentralen Waffenregisters forderte
Professor Dietmar Heubrock von der Universität Bremen. Derzeit
gebe es kaum Daten darüber, welche Waffen in welcher Anzahl in
Deutschland existieren. Heubrock sprach sich ebenfalls für ein
Verbot des freien Verkaufs von Anscheinswaffen aus. Zum einen
führe die Bedrohung auch mit einer Anscheinswaffe oft zu
langer Traumatisierung der Opfer und zum anderen habe
beispielsweise der Schulamoktäter von Emsdetten mit
Anscheinswaffen sein späteres Handeln trainiert. Das deutsche
Waffengesetz, so Jürgen H. Kohlheim vom Deutschen
Schützenbund, gehöre jetzt schon zu den schärfsten
in Europa. Weitergehende Maßnahmen seien daher nicht
nötig. Kohlheim plädierte aus schießsportlichen
Gründen für eine Absenkung der Altersgrenze für
Sportschützen von zwölf auf zehn Jahre. Nur so
könnten deutsche Sportschützen international mithalten.
Es gehe dabei nicht um den Besitz von Waffen, sondern allein um das
Schießen auf einer Sportstätte unter qualifizierter
Aufsicht. Für ein Verbot des zugriffsbereiten Tragens
gefährlicher Messer in der Öffentlichkeit sprach sich
Peter Marhofer von der Berliner Senatsverwaltung für Inneres
aus. Die Bundesratsinitiative Berlins, die dies vorsehe, gebe der
Polizei eine Handhabe, gegen offen mit einem Messer bewaffnete
aggressive Jugendlichen vorzugehen und somit im Vorfeld Gewalttaten
zu verhindern. Um dem Problem zunehmender Kriminalität mit
Stichwaffen Herr zu werden, bedürfe es einer
grundsätzlichen Lösung, die über das von Hamburg
angeregte Verbot des Tragens von Waffen und gefährlichen
Messern auf bestimmten Straßen und Plätzen
hinausgehe.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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