Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss will
mehr als 50 Sachverständige zur geplanten
Erbschaftsteuerreform befragen. Dies beschloss er am
Mittwochvormittag anlässlich der ersten Beratung mehrerer
Vorlagen zu diesem Thema. Neben dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
(
16/7918) liegt ein Gesetzentwurf der FDP (
16/2087) vor. Darüber hinaus gibt es
Anträge der FDP (
16/7765) und der Linksfraktion (
16/3348). Bündnis 90/Die Grünen haben
ihren vorliegenden Antrag (
16/2076) für erledigt erklärt und
gleichzeitig einen neuen Antrag angekündigt. Die Anhörung
soll am Mittwoch, dem 5. März, von 10 bis 16 Uhr im
Sitzungssaal der SPD-Fraktion im Reichstagsgebäude
stattfinden.Die Unionsfraktion kündigte an, sich mit
Anregungen des Bundesrates zur Erbschaftsteuerreform
auseinanderzusetzen. Sie schlug ferner vor, für das
Inkrafttreten ein festes Datum ins Gesetz zu schreiben. Derzeit ist
das Inkrafttreten zwei Wochen nach der Verkündigung des
Gesetzes geplant. Die SPD unterstrich, sie wolle kein Gesetz, das
schon bald wieder beim Bundesverfassungsgericht liegt. Von 70.000
Betrieben, die jedes Jahr den Besitzer wechseln, würden
ohnehin 66.000 unter die Freigrenze fallen. Von den verbleibenden
4.000 Betrieben gehe es nur in 1.000 bis 2.000 Fällen um
Erbschaften oder Schenkungen. Die FDP kritisierte, die Reform
belaste mittelständische Betriebe stärker als bisher und
schwäche deren Wettbewerbsfähigkeit. Arbeitsplätze
gerieten dadurch in Gefahr. Die Linksfraktion verlangte
"Rechenbeispiele", wie das angestrebte Steueraufkommen von 4
Milliarden Euro sichergestellt werden kann. Im Übrigen
kündigte die Fraktion an, zur dritten Lesung des Gesetzes im
Bundestag einen Entschließungsantrag einzubringen. Die
Bündnisgrünen kritisierten die Steuersätze, etwa
dass vorgesehen sei, Erbschaften unter Geschwistern gleich mit 30
Prozent (nach Abzug eines Freibetrages) zu besteuern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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