Berlin: (hib/BOB) Die Gesellschaft steht
nach Ansicht der Grünen in der Verantwortung, aktiv für
die Resozialisierung straffälliger Jugendlicher einzutreten
und sie nicht fallen zu lassen. Eine Bewertung der vom
Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Sanktionen und Maßnahmen
sei daher dringend erforderlich, schreibt die Fraktion in einer
Großen Antrage (
16/8146). Angesichts der "höchst
unterschiedlichen Konzepte" der Großen Koalition sei es
wichtig, den gemeinsamen Standpunkt der Koalition zur Bewertung der
geltenden Rechts sowie des Reformbedarfs zu erfahren. Die Fraktion
möchte unter anderem erfahren, welche Präventionskonzepte
die Regierung als geeignet ansieht, bei den Intensivtätern
weitere Straftaten zu verhindern. Wie sich die polizeilich erfasste
Kriminalität von Kindern entwickelt hat und auf welchen Taten
der Schwerpunkt liegt, möchten die Grünen auch wissen. Ob
die Regierung einen Bedarf an kriminologischer Forschung sieht
angesichts der Tatsache, dass einerseits in Stadtstaaten bei
wesentlich mehr Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewandt wird als
in Flächenstaaten, andererseits aber mangels verfügbarer
Daten ein Stadt-Land-Gefälle nach Ansicht der Regierung nicht
zu belegen ist, möchten die Abgeordneten auch wissen.Die
Fraktion will ferner in Erfahrung bringen, ob die Regierung
weiterhin an der Unterteilung der jugendstrafrechtlichen Sanktionen
in Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafrecht
festhält. Ob der Regierung Hinweise vorliegen, dass in einigen
Bundesländern Vertreter der Jugendgerichtshilfe in
jugendgerichtlichen Hauptverhandlungen keine Maßnahmen
vorschlagen, durch welche den Kommunen unerwünschte Kosten
entstehen, möchten die Grünen auch wissen. Ob die
Regierung die Einschätzung der Forschungsgruppe
Täter-Opfer-Ausgleich teilt, wonach dieser Ausgleich eine Form
der Erledigung von Strafverfahren darstellt, die sich in der Praxis
bewährt hat, möchte die Fraktion ebenfalls erfahren. Wie
die Regierung die in der Praxis äußerst
zurückhaltende Anordnung einer heilerzieherischen Behandlung
angesichts der in der Wissenschaft gesehenen Vorteile
gegenüber anderen jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen
bewertet, interessiert die Fraktion ebenfalls. Wie die Regierung
bei der Einführung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte
auch bei Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit die
Gefahr einschätzt, dass die Sicherungsverwahrung wegen
jugendtypischer Gewaltdelikte angeordnet wird, wollen die
Grünen darüber hinaus erfahren.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf