Berlin: (hib/BOB) Durch eine gesetzliche
Regelung der Patientenverfügung soll für alle Beteiligten
mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Dabei muss der Wille des
Betroffenen beachtet werden - unabhängig von Art und Stadium
der Erkrankung. Dies fordern 118 Abgeordnete der SPD-Fraktion,
unter ihnen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, 43
Parlamentarier der FDP-Fraktion, 25 Abgeordnete der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und 24 Parlamentarier der Fraktion
Die Linke in einem Gesetzentwurf (
16/8442). Dabei solle nach dem Willen der
Abgeordneten die Tötung auf Verlangen in einer
Patientenverfügung unwirksam sein. Besonders schwerwiegende
Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über
die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen
sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.Die
Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, viele Menschen
wollten Gewissheit haben, dass sie über die Art und Weise
ihrer medizinischen Behandlung selbst bestimmen können, wenn
sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls
entscheidungsunfähig werden. Dazu diene eine
Patientenverfügung. Der Bundesgerichtshof habe in zwei
Urteilen die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts bei
ärztlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer
Patientenverfügung bestätigt. Auch die
Bundesärztekammer habe sich dem "dem Grundsatz nach"
angeschlossen. Dennoch bestehe in der Praxis zum Teil noch
Verunsicherung im Umgang mit Patientenverfügungen. Das
betreffe insbesondere ihre Bindungswirkung und Geltung in allen
Stadien einer Erkrankung.Die Abgeordneten betonen,
Patientenverfügungen, in denen für den Fall der
Entscheidungsunfähigkeit vorsorglich Festlegungen über
bestimmte medizinische Maßnahmen in bestimmten Situationen
getroffenen werden, hätten als Ausdruck des
Selbstbestimmungsrechts zunehmende Bedeutung erlangt. Eine Umfrage
aus dem Jahre 2000 habe ergeben, dass 81 Prozent der Befragten
für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen
wollten. Nach einer Schätzung der Deutschen Hospiz-Stiftung
aus dem Jahr 2005 hätten bereits rund 8,6 Millionen Menschen
eine Patientenverfügung verfasst. Der Entwurf sieht deshalb
vor, die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im
Betreuungsrecht zu verankern. Nach der Vorstellung der Verfasser
sollte das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten, um
die Rechtssicherheit für die beteiligten Patienten, Betreuer
und Bevollmächtigten, aber auch für die Ärzte zu
erhöhen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf