Berlin: (hib/BOB) Kinder sollen besser vor
Misshandlungen oder Vernachlässigung durch ihre Eltern
geschützt werden. Dazu hat der Rechtsausschuss einstimmig am
Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/6815) beschlossen, der am morgigen
Donnerstag im Plenum behandelt und verabschiedet werden soll.Der
Entwurf sieht vor, eine Bestimmung des Bürgerlichen
Gesetzbuches so abzuändern, dass Familiengerichte früher
als bisher die Möglichkeit erhalten, tätig zu werden.
Künftig sind Maßnahmen zu ergreifen, sobald erkennbar
ist, dass die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind,
eine Gefahr abzuwenden. Alle Fraktionen betonten jedoch, dass die
Eltern zuerst das Recht und die Pflicht hätten, ihre Kinder zu
erziehen und für deren Wohlergehen zu sorgen. Jugendämter
und Gerichte würden erst dann eingreifen, wenn die Eltern
versagen. Der Staat habe insofern Hilfestellung zu geben. Das Recht
der Eltern werde keinesfalls ausgehöhlt, betonten die
Koalitionsfraktionen. Es ist beispielsweise vorgesehen, Eltern zu
verpflichten, öffentliche Hilfe wie Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen.
Das Gericht könne auch die Weisung erteilen, dass die Eltern
Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen, um etwaigen
körperlichen oder geistigen Fehlentwicklungen des Kindes
frühzeitig begegnen zu können.Die FDP wies darauf hin,
dass das Anliegen des Gesetzentwurfes nur dann realisiert werden
könne, wenn der Vollzug in den Bundesländern, bei den
Familiengerichten und den Jugendämtern verbessert würde.
Mehr Richter, die besser als bisher ausgestattet seien,
müssten eingesetzt werden, um dem Problem Herr zu werden. Die
Linke stimmte zu: Das beste Gesetz nütze nichts, wenn man es
in der Praxis nicht umsetzen könne. Solange 126 betroffene
Familien auf einen Sozialarbeiter kämen, werde sich an dem
Problem nichts ändern. Auch die Grünen wiesen darauf hin,
dass die geplanten Maßnahmen mit einem zeitlichen und
personellen Mehraufwand verbunden seien. Dafür müssten
Familiengerichte und Jugendämter in die Lage versetzt werden,
ihren Aufgaben nachzukommen. Entsprechende Forderungen, die neben
anderen Vorschlägen Eingang in
Entschließungsanträge gefunden hatten, lehnte der
Rechtsausschuss jedoch ab.
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(ab 01.04.2008 )
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