Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung will
die Kontrolle des Güterkraftverkehrs verbessern und das
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) an die geänderte
Rechtslage und die Terminologie ausländerrechtlicher
Vorschriften anpassen. Dazu hat sie den "Entwurf eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Güterverkehrsgesetzes und
anderer Gesetze" (
16/9236) vorgelegt, der heute in erster Lesung
im Bundestag beraten wird und in den Verkehrsausschuss
überwiesen werden soll. Mit der Neufassung soll Unternehmen,
die nur zum Schein eine Niederlassung in Deutschland gründen,
erschwert werden, eine Erlaubnis für den gewerblichen
Güterkraftverkehr zu erhalten. Außerdem will die
Bundesregierung die Effizienz der Kontrollen verbessern. So soll
gesetzlich sichergestellt werden, "dass im Zuge der zunehmenden
Digitalisierung von Dokumenten die Kontrollbehörden auch
Zugang zu den erforderlichen Unterlagen erhalten, auch wenn diese
nur in elektronischer Form vorliegen". Des Weiteren soll das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Befugnis erhalten,
auch die Fahrerlaubnis überprüfen zu können. Bisher
müssten in Zweifelsfällen immer die Länderpolizeien
hinzugerufen werden, was mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sei,
so die Bundesregierung.Dieser Ausweitung der Kompetenzen des BAG
widerspricht der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Insbesondere
aus "föderalistischen Erwägungen" sei eine solche
Aufgabenerweiterung kritisch zu betrachten. Die Überwachung
des Verkehrs sei "originäre Länderaufgabe", die im
erforderlichen Maße von den Ländern auch wahrgenommen
werde, so die Länderkammer. "Durch eine ?tröpfchenweise'
Aufgabenübertragung auf das BAG besteht die Gefahr der
Unterwanderung beziehungsweise der Missachtung des föderalen
Prinzips", warnt der Bundesrat. Aus Sicht der Länder ist eine
Ergänzung des Überwachungsauftrags des BAG "nicht
sachgerecht" und stellt keine "sinnvolle Erweiterung der
Kontrollbefugnisse des Bundesamtes" dar. Gleiches gelte für
die Überwachung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes. Die
Bundesregierung weist die Kritik in ihrer Gegenäußerung
zurück. Sie halte es aus "Gründen der Verkehrssicherheit
für notwendig, dass auch das Bundesamt für
Güterverkehr die Fahrerlaubnis überprüfen darf".
Eine Kompetenzübertragung von den Ländern auf den Bund
erfolge nicht, die vorgesehene Kontrollbefugnis des BAG sei
lediglich ergänzend.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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