Berlin: (hib/BOB) 424 Personen befanden
sich laut Bundesregierung aufgrund einer gerichtlichen Anordnung
zum Stichtag 30. November 2007 in Sicherungsverwahrung. Wie die
Regierung in ihrer Antwort (
16/9241) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/9051) mitteilt, waren in Nordrhein-Westfalen
mit 130 vor Baden-Württemberg (68) und Bayern (53) die meisten
Personen in Sicherungsverwahrung untergebracht. Die Regierung
betont, sie erwarte keinen besonderen Konflikt zwischen dem
Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts und der
Sicherungsverwahrung für Jugendliche, wie sie sie in ihrem
Gesetzentwurf (
16/6562) vorsehe. Da eine Verurteilung zu einer
Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren oder eine Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen der Tat bereits erfolgt
sein müsse, könne es hier nur um einen potenziellen
Konflikt im Rahmen des Vollzugs der Jugendstrafe oder der
Unterbringung in der Psychiatrie gehen. Das
Bundesverfassungsgericht habe die verfassungsrechtlichen Vorgaben
für eine erzieherische Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuges
bereits deutlich dargelegt.Entsprechende Vorgaben, mit der
Besonderheit, dass es auch um die Behandlung einer psychischen
Erkrankung oder Störung gehe, würden auch bei der
Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zu beachten sein. Im
Falle einer drohenden nachträglichen Anordnung der
Sicherungsverwahrung werde dies sogar in besonderem Maße
gelten. Denn schon der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gebiete, alle Anstrengen
bereits im Vollzug der Jugendstrafe zu unternehmen, um die drohende
Sicherungsverwahrung und dem damit verbundenen schwerwiegenden
Eingriff im Freiheitsgrundrechte zu vermeiden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf