Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat
am Mittwochvormittag die geplanten Verbesserungen bei der
Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in das
Riester-Vorsorgesparen ("Wohnriester") befürwortet. Den
gleichlautenden Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD (
16/8869) sowie der Bundesregierung zum
Eigenheimrentengesetz (
16/9274,
16/9449) stimmten die Abgeordneten in
geänderter Fassung zu. Die Linksfraktion votierte gegen das
Vorhaben, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Der Bundestag will das Gesetz am kommenden Freitag in zweiter und
dritter Lesung verabschieden.Die Koalitionsfraktionen hatten 24
Änderungsanträge vorgelegt, zu denen sich FDP und Die
Linke enthielten und denen Bündnis 90/Die Grünen in
fünf Fällen zustimmten. Das Gesetz soll es
rückwirkend zum 1. Januar 2008 ermöglichen, mithilfe der
durch staatliche Zulagen geförderten Altersvorsorge
("Riester-Rente") ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen, um
dadurch im Alter mietfrei wohnen zu können. Wie bei anderen
Riester-Anlageformen ist auch hier geplant, dass die Beiträge
in der Ansparphase steuerfrei sind, die Auszahlungen im Alter aber
besteuert werden. Aus Sicht der CDU/CSU bringt diese so genannte
"nachgelagerte Besteuerung" eine gewisse Komplexität mit sich.
Damit bleibe man aber, wie auch die SPD hervorhob, in der
Systematik des Riester-Vorsorgesparens.Dagegen sprach die FDP von
einem "bürokratischen Monster, das seinesgleichen sucht". Das
Wohnriester-Sparen unterscheidet sich aus Sicht der Liberalen von
anderen Riester-Anlageformen dadurch, dass bei der Riester-Rente
ein tatsächlicher Kapitalzufluss im Alter besteuert wird,
während dieser Kapitalzufluss bei Wohnriester-Sparern fehlt,
da das angesparte Guthaben für die Entschuldung der
selbstgenutzten Wohnung aufgewendet wurde. Es komme daher zu einer
Besteuerung, ohne dass es zugleich einen Kapitalzufluss gibt. Die
FDP hat nach eigener Darstellung vorgeschlagen, das Problem der
nachgelagerten Besteuerung dadurch zu umgehen, dass die
Steuerschuld schon während der Ansparphase "diskontiert" wird,
die tatsächliche Förderung also etwas geringer
ausgefallen wäre.Die Linksfraktion befürchtet, dass
aufgrund der nachgelagerten Besteuerung das Existenzminimum im
Alter nicht mehr gesichert sein könnte. Sie lehnte diese Art
von Vorsorgesparen generell ab, weil dadurch nur die Arbeitnehmer,
nicht aber die Arbeitgeber zusätzlich belastet würden.
"Auf ein komplexes Gesetz kommt noch etwas Komplexes obendrauf",
kommentierten die Bündnisgrünen die
Änderungsanträge der Koalition. Das fiktive
Wohnförderkonto, das im Alter besteuert wird, obwohl kein Geld
mehr fließt, werde für viele zu einer Belastung werden.
Die Fraktion sieht großen Beratungsbedarf und die Gefahr,
dass es in einzelnen Haushalten zu Schwierigkeiten kommen wird. Den
Grundgedanken des Gesetzes, die selbstgenutzte Wohnung in die
Riester-Förderung einzubeziehen, begrüßten die
Abgeordneten dagegen.Der Wohnriester-Sparer kann wählen, ob er
gleich zu Beginn der Auszahlungsphase 70 Prozent seiner
Steuerschuld begleichen will. Wird die Eigennutzung der Wohnung
innerhalb der ersten zehn Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase
aufgegeben, muss für die restlichen 30 Prozent der
eineinhalbfache Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt
werden. Im ursprünglichen Entwurf war noch der doppelte Betrag
vorgesehen gewesen. Durch diese "Strafsteuer" soll einem Missbrauch
vorgebeugt werden, indem jemand Vorteile daraus zieht, dass er
einen Großteil der Steuerschuld beglichen hat und
anschließend die Wohnung anders nutzt, als es durch die
Förderung beabsichtigt war. Der Wohnriester-Sparer hat zudem
die Möglichkeit, sein angespartes Kapital im Alter entweder
komplett oder bis zu 75 Prozent für Wohnungszwecke einzusetzen
und sich das verbleibende Kapital als Rente auszahlen zu lassen.
Die 75-Prozent-Grenze soll verhindern, dass Mini-Renten gezahlt
werden müssen. Den so genannten Berufseinsteiger-Bonus von 100
Euro für unter 25-Jährige, die einen Riester-Vertrag
abschließen, verdoppelte der Ausschuss auf 200 Euro. Die
Wohnungsbauprämie für Bausparverträge soll für
Sparer, die den Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben,
auch dann gezahlt werden, wenn sie ihr Bausparguthaben nicht
für die Anschaffung einer Wohnung verwenden. Diese
Ausnahmeregelung soll allerdings nur einmal im Leben in Anspruch
genommen werden können. Klargestellt wird ferner, dass die
Anbieter von Riester-Produkten ihren Kunden einen einheitlichen
Effektivzins nennen müssen, um ihnen so den Vergleich
verschiedener Finanzierungswege zu erleichtern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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