Berlin: (hib/BOB) Gegen junge
Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und
dafür zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt
wurden, soll künftig auch eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Dies beschloss
der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mit den Stimmen der
Regierungskoalition. FDP, Linksfraktion und Grüne votierten
dagegen. Die Bundesregierung hatte einen entsprechenden
Gesetzentwurf (
16/6562) vorgelegt. Das Thema soll vom
Bundestag am kommenden Freitag (20. Juni) verabschiedet werden.Die
Regierungskoalition betonte übereinstimmend, es seien "hohe
Hürden" aufgebaut. Unter anderem müssten zwei
Sachverständige jährlich das zuständige Gericht
beraten, ob der Betroffene weiter in der Sicherheitsverwahrung
bleiben müsse. Dies geschehe in einer mündlichen
Verhandlung. Die Union ergänzte, bei diesem Thema stehe man
immer wieder vor der Frage, ob man dem Betroffenen weiter die
Freiheit entziehen könne oder ob der Betroffenen eine
"tickende Zeitbombe" sei, die man zum Schutz der Bevölkerung
weiter in Sicherungsverwahrung behalten müsse. Die
Sozialdemokraten machten deutlich, dass verfassungsrechtliche
Zweifel zu diesem Thema im Jahre 2004 entschieden worden seien.
Dennoch stünde man vor keiner leichten Entscheidung. Aber das
zu verabschiedende Gesetz sei nur für "extreme
Ausnahmefälle" gedacht.Alle drei Oppositionsfraktionen
verwiesen auf die Sachverständigenanhörung am 28. Mai,
bei der sich ihres Erachtens eine klare Mehrheit gegen den
Gesetzentwurf der Koalition ausgesprochen habe. Laut FDP haben
viele jugendliche Strafgefangene Entwicklungsverzögerungen,
weshalb eben keine ausreichend sichere Entwicklungsprognose
möglich sei. Die Linksfraktion war sich mit den Liberalen
einig. Sie prophezeite, das Gesetz werde in der Praxis scheitern
Zudem gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Grünen verwiesen
auf Statistiken, denen zufolge die schwere Gewaltkriminalität
nicht wachse. Die Zahlen trügen folglich das Vorhaben der
Bundestagsmehrheit nicht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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